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Meinung: …Amerika

Na, wenn das kein Ausdruck von schlechtem Gewissen ist! Immer mehr CIA-Angestellte kaufen eine Rechtsschutzversicherung – für den Fall, dass sie wegen ihres Umgangs mit Terrorverdächtigen vor Gericht landen.

Na, wenn das kein Ausdruck von schlechtem Gewissen ist! Immer mehr CIA-Angestellte kaufen eine Rechtsschutzversicherung – für den Fall, dass sie wegen ihres Umgangs mit Terrorverdächtigen vor Gericht landen. Das berichten US-Medien. Was für eine absurde Entwicklung: Erst ordnet Präsident George W. Bush Verhörmethoden an, die im Verdacht stehen, gegen internationales Recht zu verstoßen. Er versichert zwar treuherzig, alles gehe nach Recht und Gesetz zu. Aber seine Regierung erstattet Geheimdienstlern die 300 Dollar Jahresprämie, falls sie seinem Wort nicht trauen und sich gegen allfällige Verfahren absichern wollen. Vielleicht ist der Trend aber auch Folge der schon länger absehbaren Ausweitung der Rechte von Terrorgefangenen. Für beide Interpretationen gibt es Indizien.

CIA-Vorgesetzte raten ihren Untergebenen dringend zu der Rechtsschutzpolice, die 200 000 Dollar Anwaltskosten und bis zu einer Million Schadensersatz abdeckt. Die Nachfrage sei in den jüngsten zwei Jahren deutlich gestiegen, bestätigt die Agentur Wright & Co. in Arlington südlich Washington. Ein Blankodeckung für Fehlverhalten ist das aber nicht. Selbst einen Befehlsnotstand erkennt der Supreme Court nicht an. Wer Anordnungen von oben folgt, die „für jeden denkenden Menschen“ gegen Gesetze oder Verfassungsrecht verstoßen, muss mit Strafe rechnen.

Bei der CIA sind die Zweifel gewachsen, dass Bushs großzügige Interpretationen der Grundrechte und der Genfer Konvention im Umgang mit Terrorverdächtigen sich juristisch halten lassen. Angeblich verweigerten CIA-Bedienstete die Mitarbeit an Verhören in Geheimgefängnissen. Das Prozessrisiko ist nochmals deutlich gestiegen, seit Bush unter dem Druck prominenter Senatoren wie westlicher Verbündeter Konzessionen machen musste. In den geplanten Strafprozessen gegen mutmaßliche Terroristen dürfen belastende Aussagen, die durch verbotene Verhörmethoden erzielt wurden, nicht verwendet werden. Rechtsexperten erwarten, dass Verteidiger ihre Strategie darauf aufbauen und die Gültigkeit von Aussagen, mit denen sich Al-Qaida-Mitglieder in CIA-Gewahrsam gegenseitig belastet haben, anzweifeln. Das ist umso überzeugender, wenn ihre Mandaten parallel Klage wegen Folter in der Haft einreichen. Glaubhaft klingen würden solche Vorwürfe allemal nach der Misshandlung Gefangener durch US-Soldaten in Abu Ghraib und Berichten über die Anwendung von „Folter light“ zumindest gegen einzelne Topterroristen in CIA-Verhören.

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