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Antidiskriminierungsgesetz: Monsters Kern

Ein Jahr Antidiskriminierungsgesetz: Für erneutes Wehgeschrei gibt es keinen Anlass.

Für neun Frauen, allesamt weder findige Rechtsstreithansel noch kaltblütige Abzockerinnen, hat sich das ganze Gezerre schon mal gelohnt. Jahrelang schoben sie in einer Hamburger Spedition die schweren Europaletten hin und her, genau wie ihre männlichen Kollegen. Nur, dass sie am Monatsende zwischen 200 und 300 Euro weniger als die in der Lohntüte fanden. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, jubelt der Betriebsrat nun, seit das Hamburger Arbeitsgericht befand, es müsse egal sein, ob Mann oder Frau den Hubwagen schiebt. Die Frauen, und ihr Betriebsrat, bekamen recht, sie verdienen nun mehr Geld – Dank des Antidiskriminierungsgesetzes. Und es bleibt nur zu sagen: Gut so.

Trotzdem sagt dieser erste vor Gericht ausgetragene Streit natürlich noch lange nichts über den allgemeinen Wert des Gleichbehandlungsgesetzes AGG. Schließlich gibt es das Gesetz erst zwölf Monate und es scheint ein wenig früh, um gerecht beurteilen zu können, ob ein Gesetz sinnvoll oder sinnlos ist. Und vor allem, ob es den Schaden rechtfertigt, den die eine Betroffenengruppe – die Arbeitgeber – befürchtet, um die anderen – die Diskriminierten – zu schützen. Denn nur diese eine Abwägung kann Politik interessieren, wenn sie ein Gesetz auf den Weg bringt und später dessen Wirkung bewertet. Fakt ist jedenfalls nach einem Jahr AGG: Deutschland wurde keineswegs von einer gewaltigen Klagewelle überzogen, wie sie die Arbeitgeberverbände vor der Gesetzesverabschiedung schon auf uns zurollen sahen. Und auch sonst: Keine Insolvenz von Betrieben durch AGG, keine Frauen-Massenarbeitslosigkeit wegen Sorge der Unternehmer vor der Einstellung derselben. Das ganze Wehgeschrei um das Gesetz gleicht im Rückblick eher den bekannten Schimpfkanonaden etwa um die Gewerbesteuer: Am lautesten rufen immer die, die gar keine Gewerbesteuer zahlen müssen.

Mag dennoch sein, dass in Zukunft eintritt, was die Gesetzesgegner bis heute befürchten. Nämlich eine fortdauernde Diskriminierung Einzelner im Alltäglichen und gleichzeitig wachsende Bürokratielasten auf der anderen Seite. Denn wie Laien nicht nur in diesem Fall feststellen müssen: Mancherlei Gesetz entwickelt sich im Rechtsvollzug zum Monster. Zumal, wenn die Rechtsnorm, wie im Fall des AGG, von zwei Regierungskoalitionen (Rot-Grün und Schwarz-Rot) jahrelang geknetet wurde. Gelassenheit ist deshalb gefragt. Wo so viele Kompromisse im Gesetzgebungsverfahren gemacht wurden, sind weitere ja nicht ausgeschlossen, wenn sie notwendig erscheinen.

Dass sich Unternehmen, Vereine und Verbände nach Inkrafttreten des AGG intensiv um Themen wie Gleichbehandlung und Diskriminierung kümmern müssen, ist im Prinzip richtig und nur logisch in einer Gesellschaft, die für sich selbst in Anspruch nimmt, das Menschenrecht eines jeden zu achten. Dass dieser Wert nicht nur theoretisch sondern auch ganz praktisch existiert, haben die neun Lagerarbeiterinnen in Hamburg erst durch das AGG erfahren können. Könnte ja sein, dass dieses Monster einen guten Kern verbirgt.

Ein Kommentar von Antje Sirleschtov

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