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Fabian Leber, Redakteur Meinung -

© Kai-Uwe Heinrich

Auf den Punkt: Das Ende von Hartz IV

Fabian Leber über ein dramatisches Urteil aus Karlsruhe

Zur Schadenfreude besteht wenig Anlass, auch wenn sie jetzt vielerorts aufkommen mag. Dass das Bundesverfassungsgericht die Berechnung und damit indirekt auch die Höhe der Hartz-IV-Sätze verworfen hat, versetzt den an der Reform beteiligten Parteien - von der SPD über die Grünen bis hin zu Union und FDP - tatsächlich einen Schlag. Es mögen noch so viele Politiker in Zukunft ein Versprechen nach sozialer Gerechtigkeit abgeben: Sie alle werden daran gemessen werden, dass sie jahrelang nicht einmal den Mindestanforderungen des grundgesetzlichen Sozialstaatsgebots gerecht geworden sind. 

"Genugtuung" empfindet jetzt der designierte Linkspartei-Chef Klaus Ernst - man fragt sich aber, wem damit gedient sein soll. Kein Arbeitsloser wird schneller einen neuen Job finden, weil er als Hartz-Empfänger nun einige Euro mehr im Monat bekommt. Das Ziel der Arbeitsmarktreform bleibt schließlich richtig: Menschen schneller in eine neue Beschäftigung zu bringen - um zu verhindern, dass sie zu lange am Rand des Arbeitsmarkts stehen und am Ende gar nicht mehr vermittelbar sind.

Jetzt allerdings zeigt sich, welche Lebenslüge mit der angeblichen Gleichgewichtigkeit von Fordern und Fördern verbunden war: Der Staat müsse nur genug Druck ausüben, dann werde jeder, der theoretisch arbeiten kann, auch wieder in einem Job landen. Das war der Glaubenssatz, der über allen Reformbemühungen stand. Der Staat trat seinem Bürger in einem Akt des Misstrauens gegenüber: Grundsätzlich wurde jeder Arbeitslose zunächst einmal dem Generalverdacht ausgesetzt, er arbeite nicht, weil er nicht arbeiten wolle.

Diese Rechnung konnte nicht aufgehen, weil eine hoch rationalisierte Gesellschaft keinen Weg zurück zur Vollbeschäftigung fand. Und sie konnte auch deshalb nicht aufgehen, weil der Staat beim Umgang mit seinen Bürgern, wie das Verfassungsgericht nun in aller Deutlichkeit klar gemacht hat, dem "Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" gerecht werden muss. Die Richter haben die Autorität, die die Politik nicht hatte. Sie haben der Globalisierung getrotzt.

Vom Gedanken, dass sie auf Arbeitslose Druck ausüben kann, wird sich die deutsche Politik verabschieden  müssen - sie hat es in ihrer Mehrheit ohnehin schon getan, wie die Äußerungen von Rüttgers bis  von der Leyen in den vergangenen Wochen zeigen. Aber wenn Hartz IV tatsächlich faktisch abgeschafft würde, wie die Linke es fordert, wenn es also ein Zurück gäbe zum alten Nebeneinander von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, zur Zweiklassengesellschaft von privilegierten Kurzzeitarbeitslosen und abgehängten Sozialstaatsempfängern - wem wäre damit geholfen?

Die öffentliche Aufmerksamkeit für die untere Schicht der Gesellschaft - das müssen auch erbitterte Gegner der Reform konzedieren - ist mit der Einführung von Hartz IV gestiegen. Zum ersten Mal überhaupt wurde in Deutschland darüber diskutiert, welchen Wert Arbeit ohne höhere Qualifikation hat. Wenn der Staat nun nicht mehr fordern kann, dann wird er sich stärker aufs Fördern konzentrieren müssen, selbst wenn ihm das Geld dafür wegen höherer Regelsätze nun fehlen wird. Und vielleicht muss sich die Politik auch auf das Experiment Mindestlöhne einlassen. So wie Hartz IV von Beginn an ein Experiment war.

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