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Jost Müller-Neuhof

© Kai-Uwe Heinrich

Auf den Punkt: Gute Nachricht für Mörder

Jost Müller-Neuhof zu DNA-Beweisen

Hier kommt eine gute Nachricht für Mörder, jedenfalls jene von ihnen, die man vor einem Gericht als solche angeklagt hat, aber mangels Beweise freisprechen muss: Ihr seid in Sicherheit. Niemand wird euch erneut anklagen - selbst wenn ein DNA-Test noch Jahre später eure Schuld erweist. Die Politik hat entschieden, die Gesetze so zu lassen, wie sie sind. Nichts wird verschärft. Zynisch? Da überfällt ein Täter vor 16 Jahren eine Videothek, wickelt einer Frau Klebeband um den Kopf und sieht zu, wie die dreifache Mutter erstickt. Der Angeklagte leugnet, die Indizien reichen nicht, das Gericht spricht frei. Ein DNA-Test am Klebeband zeigt Jahre später: Er war's. Und lebt in Freiheit.

Ein umstrittener Fall, den der Bundesrat zum Anlass für eine Gesetzentwurf nahm, den auch der Bundestag beraten hat. Nun legen die Politiker den Fall zu den Akten, ausgerechnet sie, die vorgeben, das Volk zu verstehen und zu vertreten. Und das Volk ist empört. Doch eine Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahrens aufgrund von neuen DNA-Beweisen, um das es hier geht, wird es vor der Wahl nicht mehr geben. Und danach hoffentlich auch nicht. Denn so unerträglich wie der Gedanke ist, dass ein grausamer Mörder frei herumläuft - er ist erträglicher als es die Folgen des neuen Gesetzes wären. Ein Freispruch wäre kein Freispruch mehr; wer einmal unter Verdacht gerät, bleibt lebenslang ein potenziell Angeklagter, ein potenzieller Häftling. Er müsste immer ein neues Verfahren fürchten - selbst wenn er tatsächlich unschuldig ist. "Ne bis in idem", heißt die römische Rechtsregel, die sich auch im Grundgesetz findet und die genau dies vermeiden soll. Niemand darf zweimal in derselben Sache mit einem Verfahren überzogen werden. "Double jeopardy" heißt die Regel in den USA, wo nicht einmal Terrorjäger George W. Bush und seine Guantanamo-Fraktion auf die Idee kamen, sie zu brechen.

Anders in Deutschland, wo einige Politiker meinten, die DNA-Technik revolutioniere den Rechtsstaat. Dabei revolutioniert sie, wenn überhaupt, nur die Kriminalistik. Es ist ein befremdliches Bedürfnis der Deutschen, gute Grundsätze über Bord werfen zu wollen, wenn es irgendwo irgendetwas Neues gibt. Da können wir, die Braven und ach so Rechtsstaatlichen, plötzlich umstürzlerisch werden. Wie gut, dass uns diese Revolution erspart geblieben ist.

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