zum Hauptinhalt
Peter von Becker

© Thilo Rückeis

Auf den Punkt: Mord ist das Wort

Peter von Becker über die Neonazi-Attacke in Berlin-Friedrichshain

Gewalt in der Großstadt oder Aggressionen auf dem Land, sie treffen Obdachlose, Ausländer, Mitschüler, S- Bahnfahrer, Busreisende oder eben ganz einfach, ganz zufällig nur: Mitmenschen. Ob rechte Brutalität oder alkoholisierte Rohheit, man hat sich an die laufenden Meldungen schon fast gewöhnt. Bis es wieder passiert, und ein Fall plötzlich heraussticht aus dem alltäglichen Horror, gleich hier. Fast vor der eigenen Haustür. Zu Recht regt man sich in Berlin nun auf über die barbarische, nur durch Zufall nicht tödliche Misshandlung eines 22-jährigen Studenten durch vier junge Brandenburger nachts beim S-Bahnhof Frankfurter Allee in Friedrichshain.

Am Montagabend erging gegen die Festgenommenen Haftbefehl. Aber die Haftgründe lauten: "versuchter Totschlag" und "schwere Körperverletzung". Das macht einen stutzig. Denn es wäre erstaunlich und gar empörend, wenn die Berliner Staatsanwaltschaft nicht sehr schnell und ausdrücklich wegen versuchten Mordes ermitteln würde.

Die Schläger haben nach Zeugenaussagen und den blutigen Indizien ihr bereits bewusstloses Opfer über den Gehweg bis zum Rinnstein geschleift, ihn mit dem Gesicht nach unten auf die Bordsteinkante gelegt und auf seinen Hinterkopf getreten. Dieser Akt, der auf Schädel- und Genickbruch zielt, ist aus Filmen und Gewaltpornos bekannt. So wurde vor einigen Jahren ein Sechzehnjähriger im brandenburgischen Potzlow von Neonazis getötet.

Vom gemeinen Totschlag unterscheidet sich das Mord-Delikt des § 211 Strafgesetzbuch unter anderem durch "Mordlust" oder sonstige "niedrige Beweggründe" sowie objektive Umstände wie beispielsweise Grausamkeit und Heimtücke. In Fall von Friedrichshain geht es um versuchten Mord. Mord ist das Wort, das auch der dumpfbackigste Hilfsschüler, die hinterletzte Glatze versteht. Es hat Jahre und Jahrzehnte gedauert, bis die Justiz in einigen ostdeutschen Bundesländern begriffen hatte, dass es mehr ist als "gefährliche Körperverletzung", wenn einem Menschen mit etwas dunklerer Hautfarbe der Kopf mit Baseballschlägern traktiert wurde und das Opfer nicht starb, sondern als lebenslänglich Schwerbehinderter überlebte.

Deshalb ist es keine bloß prozedurale oder prozesstaktische Frage, ob extreme, mordlustigste Gewalt von der Justiz auch sofort beim Namen genannt wird. Auch gegen den Messerstecher von Dresden wird jetzt nicht mehr wegen Totschlags ermittelt. Und die bayerische Justiz plädiert spätestens seit der video-bekannten S-Bahnattacke von München in solchen Fällen auf Mord oder Mordversuch. Das sollten auch Berlins Justiz und ihre Senatorin Gisela von der Aue begreifen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false