zum Hauptinhalt
Tissy Bruns

© Kai-Uwe Heinrich

Auf den Punkt: Verdeckte Diskussion

Tissy Bruns über Gebetsräume in deutschen Schulen.

Darf ein muslimischer Schüler in Berlin, Hamburg, Bremen sein Mittagsgebet sprechen? Keine Frage. Hat er ein Recht auf einen Gebetsraum in einer öffentlichen Schule? Darüber wird gestritten, seit ein 14-jähriger Schüler in Berlin auf ungestörtes Gebet in seiner Schule geklagt und ein Verwaltungsgericht ihm Recht gegeben hat. Seitdem tobt darum ein Streit. Sein eigentlicher Kern sind die Befürchtungen vieler Eltern, Lehrer und Schüler aller Konfessionen um handfeste praktische und tiefsitzende kulturelle Fragen. Geführt wird er, wie so gern in Deutschland, vornehm um Grundsätze: Religionsfreiheit contra Neutralitätsgebot der Schulen. Darüber kann man lange streiten - ohne das Problem auch nur beim Namen zu nennen, um das es wirklich geht.

In Wedding haben ein 14-Jähriger und sieben andere Schüler begonnen, ihr Gebet im Schulflur des Diesterweg-Gymnasiums zu verrichten. Es geschah, was Berliner Eltern, Schüler, Lehrer aller Konfessionen nicht überraschen kann: Andere Schüler haben diesen öffentlichen Vorgang kommentiert. Wer 12- bis 18jährige kennt, zumal die männlichen Abteilungen, kann sich leicht ausmalen, dass es dabei nicht zartfühlend zugegangen ist. Wer 12- bis 18-jährige muslimische Jugendliche, zumal die männlichen Abteilungen, kennt, darf aber auch vermuten, dass die im Schulflur betenden Schüler zu denen gerechnet werden können, die mit unsensiblen Kommentaren ihrer Mitschüler gerechnet haben.

Tickende Zeitbomben

Unter pubertierenden Heranwachsenden geht es nicht immer gemütlich zu; und erst recht nicht, wenn die drängenden Fragen dieses Lebensalters je nach Herkunftskultur sehr unterschiedlich beantwortet werden. Es ist eine immer noch sehr verdrängte Tatsache, dass trotz aller Islam- und Integrationsgipfel durchaus Zeitbomben in unserer Gesellschaft ticken - unter den Jungen mehr als unter den Älteren.

Eine Ahnung davon hat der Berliner Verwaltungsrichter offenbar, der das "Gebetsraum"-Urteil gesprochen hat. Er hat das Recht auf Gebet befürwortet. Den besonderen Gebetsraum für muslimische Schüler aber muss es geben, weil die "negative Bekenntnisfreiheit" der anderen Schüler auch gewährleistet sein muss. Weil, mit anderen Worten, das Gebet im Schulflur zu Recht stört, muss es in einem besonderen Raum stattfinden. Das dürfte, mit Verlaub, ein ziemlich fiktives Separee sein. Denn in der Schule ist nicht einmal das Mädchenklo ein wirklich abgetrennter Raum.

Praktisch und zweitrangig lautet die Frage: Woher die Räume nehmen? Wirklich erstrangig ist die kulturelle: Wollen wir ernsthaft die ohnehin vorhandenen multikulturellen Spannungen zwischen den Heranwachsenden durch die sichtbare Privilegierung einer Gruppe zusätzlich aufladen? Die einzig vernünftige Antwort lautet: Nein.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false