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Meinung: Auf leisen Pfoten

Im dritten Anlauf schließlich hat es der Tierschutz ins Grundgesetz geschafft. Am Freitag nahm der Bundestag mit großer Mehrheit die drei Worte „und die Tiere“ in die Verfassung auf.

Im dritten Anlauf schließlich hat es der Tierschutz ins Grundgesetz geschafft. Am Freitag nahm der Bundestag mit großer Mehrheit die drei Worte „und die Tiere“ in die Verfassung auf. Neben dem Umweltschutz gehört nun auch der Tierschutz zu den deutschen Staatszielen. Das als „überwältigenden Erfolg“ zu feiern, wie es einige Tierschützer und die Grünen getan haben, ist sicher übertrieben. Die Formulierung von Staatszielen in der Verfassung gehört in die Kategorie: „Schadet nicht, nützt aber auch nicht viel.“ Denn ein Staatsziel hat selbstverständlich weniger Gewicht als ein Grundrecht wie etwa die Forschungs- oder die Religionsfreiheit. Trotzdem ist die Entscheidung keine reine Kosmetik. Bei künftigen Gesetzesvorhaben muss der Tierschutz nun gegen andere Verfassungswerte abgewogen werden. Es könnte also leichter werden, neue Gesetze gegen die Massentierhaltung zu beschließen oder Tierversuche stärker zu beschränken. Wer allerdings versuchen sollte, das Schächten mit dem Argument Grundgesetz zu verbieten, wird scheitern – zu Recht. deh

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