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Meinung: Aus dem Leben eines Winkeladvokaten

Berichterstattung zum Ex-Senator Michael Braun Genau solches Vorgehen von dem schlauen Herrn Braun und die Reaktion vom Regierenden Bürgermeister (Wichtig sei doch nur, dass dessen Amtszeit beendet ist) erhöht den Politikverdruss in der Bevölkerung. Diese klammheimliche Selbstbedienungsmentalität wird aber dank der Presse von der Bevölkerung bemerkt und führt zu Ärger und Wut über diese politisch Aktiven.

Berichterstattung zum Ex-Senator Michael Braun

Genau solches Vorgehen von dem schlauen Herrn Braun und die Reaktion vom Regierenden Bürgermeister (Wichtig sei doch nur, dass dessen Amtszeit beendet ist) erhöht den Politikverdruss in der Bevölkerung. Diese klammheimliche Selbstbedienungsmentalität wird aber dank der Presse von der Bevölkerung bemerkt und führt zu Ärger und Wut über diese politisch Aktiven. Anscheinend hat der Steglitzer CDU-Chef kein Ehrgefühl, wenn er nun auch noch diese üble Nummer durchzuziehen meint. Michael Wölfel, Berlin-Lichterfelde

Für wie dumm hält die CDU Berlin die interessierte Öffentlichkeit? Dass die CDU Berlin versucht, mit ihrer Stellungnahme zum Rückzug von Herrn Braun als Justizsenator und Senator für Verbraucherschutz den politischen Schaden zu begrenzen, ist verständlich. Wenn die CDU Berlin aber allen Ernstes meint, in ihrer Stellungnahme den Eindruck erwecken zu können, Herr Braun sei vom Verkäufer als Notar „missbraucht“ worden, so macht dies zornig. Opfer einer überhasteten, unklaren Beurkundung ist die Partei, die mit der von ihr abgegebenen Willenserklärung langjährige finanzielle Verpflichtungen eingeht. Dies ist der Käufer. Es ist nicht der Notar, der die überhastete Beurkundung entsprechend den Wünschen des Verkäufers vornimmt. Erst recht nicht ein Notar, der über eine sechzehnjährige Berufspraxis verfügt.

Sechzehn Jahre Berufspraxis bedeutet die Vornahme von Hunderten von Beurkundungen. Es bedeutet die Gestaltung von unzähligen Beurkundungsgesprächen. Schon nach wesentlich kürzerer Zeit entwickelt jeder Notar /jede Notarin ein sicheres Gespür dafür, ob eine Partei rechtlich und/oder wirtschaftlich versiert oder völlig unbedarft ist und richtet sich danach. Er entwickelt auch schnell ein sicheres Gespür dafür, ob der anderen Partei, die das rechtlich fertige Verkaufspaket dem Notar zur Verfügung stellt, an einem seriösem Geschäft gelegen ist, oder ob die Ausnutzung von Unerfahrenheit, Unsicherheit oder gar Unbedarftheit der Käuferpartei von vornherein einkalkuliert ist. Kein Notar mit sechzehnjähriger Berufspraxis lässt sich von einem vor ihm sitzenden Verkäufer „missbrauchen“. Er wird nicht gegen seinen Willen oder ohne seinen Willen vor dessen Interessen gespannt.

Herr Braun als Notar und nicht der Verkäufer hat bei den Beurkundungen das Recht aber auch die Pflicht, den Beurkundungsvorgang zu gestalten. Zu den Gestaltungspflichten gehört, die notariellen Belehrungen und rechtlichen Erklärungen so vorzunehmen, dass auch der Käufer, der häufig zum ersten und einzigen Male kauft und der sich oft hierfür langjährig verschuldet, sie verstehen kann. In der Fachliteratur wurde schon vor zehn Jahren diskutiert, welchen Anteil die „Mitternachtsnotare“ an dem volkswirtschaftlichen Schaden tragen, der durch den systematischen und geradezu perfekt durchorganisierten Verkauf von „Schrottimmobilien“ entsteht.

Ob Herr Braun notarielle Pflichten verletzt hat, werden die zuständigen Stellen klären. Ihn aber der Öffentlichkeit als missbrauchtes Opfer seiner Mandanten und seiner notariellen Tätigkeit zu präsentieren zu versuchen, ist – diese Offenheit sei gestattet – eine Frechheit.

Katharina Bartovics, Rechtsanwältin und Notarin a.D., Kleinmachnow

Als langjähriger CDU-Wähler bin ich doch erschüttert, welch einer verachtenswerten Gesinnung ich da zur Regierung verholfen habe. Nach meiner Überzeugung genügt es eben nicht, formell und im weitesten Sinne gegen kein Gesetz verstoßen zu haben. Von einem Notar sollte man erwarten können, sich nicht daran zu beteiligen, unbedarfte Mitbürger in das materielle Elend zu stürzen.

Formell hat Herr Braun auch alle Gesetze beachtet, als er um seine Entlassung bat und nicht einfach nur zurücktrat. Ein rechtschaffenes Verhalten sieht anders aus.

Karl-W. Reitze, Berlin-Wittenau

Ich hätte gerne den Gesichtsausdruck des Regierenden Bürgermeisters gesehen auf die Frage des Tagesspiegels, ob er den feinen Unterschied zwischen Entlassung und Rücktritt kenne. Er antwortete jedenfalls, man möge doch bitte Herrn Braun dazu befragen. Also gut, Herr Braun – aber als Rechtsanwalt und Notar dürfte er Ihnen doch geläufig sein?

Dass ein Senator, der grade mal zwölf Tage im Amt ist, die Dreistigkeit besitzt, 48 657,- € Übergangsgeld zu kassieren bzw. kassieren zu wollen, zuzüglich einiger hundert Euro Zuschläge, indem er eben nicht zurücktritt, sondern um seine Entlassung bittet, hat mir die Sprache verschlagen. Davon könnte (müsste) jemand, der Hartz IV bezieht, knapp sechs Jahre leben. Es war viel von Moral die Rede in letzter Zeit. Wo, bitte schön, bleibt sie denn in diesem Fall?

Christoph Janz, Berlin-Kreuzberg

Für die nächsten vier Jahre wird mir bange: Der Berliner CDU-Parteichef und Innensenator hat ein eigenartiges Verständnis vom Wohl unserer Stadt, oder denkt er mehr an das Wohl seines Parteifreundes Michael Braun? Herrn Braun lassen ja seine Partei und der Senat durch Akzeptanz seines Verhaltens,- nicht „Rücktritt aussprechen“, sondern „Bitte um Entlassung“ einreichen, nach elf Tagen im Amt 55 000 € Übergangsgeld aus dem Stadtsäckel und damit von uns Berlinern zukommen, ohne dies zu missbilligen. Soll oder kann man Herrn Henkels Äußerung „es sei Herrn Braun angesichts der ,andauernden Presseberichtserstattung’ nicht möglich, sein Amt weiter zum ,Wohl der Stadt’“ zu führen, anders verstehen?

Dr. Rolf Hertel, Berlin-Rudow

Unzureichend ist der Hinweis des Senators, in seiner langjährigen Notartätigkeit sei keine berechtigte Beschwerde bei der Notarkammer eingegangen. Ist die Notarkammer ein Aufsichtsorgan, das bei festgestellten Missständen gegen Mitglieder vorgeht? Oder ist sie eine Selbstverwaltung eines Berufstands, die nach dem Motto agiert: „Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“?

Leider haben wir erfahren müssen, dass eine Beschwerde bei der Notarkammer über eine zweifelhafte Beurkundung keine Sanktionen gegen den „Übeltäter“ hervorruft, sondern allenfalls die Anmerkung, die Beurkundung des Vertrages steht primär in der Verantwortung des Notars.

Das Ansehen der Notare, das in der Öffentlichkeit vielleicht zu hoch eingeschätzt wird, soll durch die Notarkammer geschützt werden, jedoch nicht dadurch, dass sie die Auffassung vertritt, es sind keine schwarzen Schafe unter den Notaren existent, sondern dass sie verpflichtet ist, aktiv Missstände zu prüfen und abzustellen.

Klaus Peter und Sabine Bubel,

Berlin-Reinickendorf

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