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Das umstrittene Hitler Bild in der Potsdamer Ausstellung.

© dpa

Ausstellung im Potsdamer Landtag: Ein Bild von Hitler gehört nicht in den Landtag

Im Postdamer Landtag hängen verfremdete Bilder von Hitler und Goebbels neben Anne Frank und Rosa Luxemburg. Soll man diese dort hängen lassen? Die CDU sagt Nein - sie hat mehr Gehör verdient.

Und jetzt wird wieder drohend die Freiheit der Kunst bemüht. Sogar sehr bemüht, um die Ausstellung im neuen Brandenburger Landtag zu dessen Eröffnung zu rechtfertigen. Die Schau zeigt 112 Werke des Künstlers Lutz Friedel, darunter Porträts von Anne Frank und Rosa Luxemburg, aber auch – höchst umstritten – verfremdete Bilder von Hitler, Goebbels und Stalin. Der Landtag, Hort der Demokratie, als Ort, Diktatoren und Verbrecher auszustellen? Die Mehrheit im Ältestenrat meint Ja, die CDU Nein – und sie hat mehr Gehör verdient.

Denn die Begründung, warum die Porträts dort richtig hängen, trägt nicht. Dass anhand dieser Bilder der Unterschied zwischen Demokratie und Diktatur deutlich werde – wäre es so, bräuchte es keine begleitende Veranstaltung zum Tag der offenen Tür am Wochenende, inklusive Begleitmaterial. Dann wäre die Ausstellung ja selbsterklärend; und alle würden darauf vertrauen, dass der Eindruck nicht trügt. Offensichtlich aber haben dann doch einige, wie der sozialdemokratische Ministerpräsident Dietmar Woidke, das ungute Gefühl, dass es national und nicht zuletzt international zu Missverständnissen Anlass bieten kann, wenn Deutsche Anne Frank und Hitler in einer Reihe zeigen. Dieser Eindruck zumindest trügt nicht: Der Blick auf die Kommentierung in der Welt zeigt, dass darin ein Skandal gesehen wird.

Es ist darum das Mindeste, dem Eindruck aktiv entgegenzuwirken, indem sich der Künstler und die Kuratorin den Fragen der Besucher stellen. Ganz schwierig ist allerdings das Argument der Kuratorin, dass Friedels Bilder schon zu DDR-Zeiten ständig abgehängt worden seien. Das suggeriert eine Vergleichbarkeit, die es nicht gibt.

Dazu, ganz wichtig, wird Freiheit der Kunst so definiert: „Geschützt sind die künstlerische Betätigung und die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks; der sogenannte Werkbereich und der Wirkbereich. Die Kunstfreiheit enthält das Verbot, auf Methoden, Inhalte und Tendenzen der künstlerischen Tätigkeiten einzuwirken, insbesondere den künstlerischen Gestaltungsraum einzuengen oder allgemein verbindliche Regelungen für diesen Schaffungsprozess vorzuschreiben.“ In diesem Fall geht es nicht um die Kunst und ihre Freiheit – es geht um den Ort der Ausstellung. Es gäbe andere. Mit Wirkung. Auch in Potsdam.

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