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Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (Mitte, CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einigten sich auf die Verschärfung des Ausweisungstrafrechts.

© dpa

Ausweisungsstrafrecht: Koalition zeigt Härte

Straffällige Zuwanderer sollen schneller ausgewiesen werden - damit alle anderen Neubürger weiterhin unsere Gastgeberpflichten genießen können. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Robert Birnbaum

Wer das Gastrecht missbraucht, hat das Gastrecht verwirkt – der Satz soll künftig in Deutschland strenger gelten als bisher. Mit staunenswertem Tempo hat sich die Koalition geeinigt. Bisher musste jemand schon dem Strafrichter sehr übel auffallen, bevor ihm der Landesverweis drohte. Nun soll bei Serientätern und schweren Delikten gegen Leib, Leben und Eigentum eine Bewährungsstrafe ausreichen. Das wirkt zwar widersinnig, weil es dem Zweck der Bewährung widerspricht. Aber die Ausweisung folgt keinem Automatismus, sondern ist eine Einzelfall-Entscheidung. Man kann nur hoffen, dass die Zuständigen ihre neue Vollmacht sensibel nutzen. Nicht jeder junge Kerl, der „mit List“ ein Handy stiehlt, ist ein verlorener Fall.

Die Gesetzesverschärfungen sollen auf die Ängste antworten

Tempo und Ausmaß der Verschärfung belegen freilich zugleich die gelinde Panik, die das Schreckenssilvester von Köln in den Regierungsparteien ausgelöst hat. Sie fürchten um die Willkommenskultur, um den Rückhalt der eigenen Bevölkerung. Die Übergriffen am Hauptbahnhof sind ja deshalb so besonders perfide, weil sie genau in das gängige Muster der Angst vor den Fremden passen: Angst vor Kriminalität und Angst vor rücksichtslosen Macho-Kulturen.

Die Gesetzesverschärfungen sollen auf diese Ängste antworten. Leider haben sie den paradoxen Nebeneffekt, dass sie ihnen gleichzeitig Recht zu geben scheinen. Das Problem „Köln“ ist deshalb mit dem Gesetzespaket nicht gelöst, im Gegenteil: Es geht jetzt erst richtig los. Die gleiche Politik, die Härte demonstriert, ist im eigenen Interesse gut beraten, wenn sie klar unterscheidet, wem die gilt und wem nicht. So wenig wie jemand automatisch zum guten Menschen wird, sobald er vor dem Krieg aus seiner Heimat flieht, so wenig steckt in jedem dieser Menschen irgendwo verborgen ein Monster mit mittelalterlichem Weltbild. Aber die Gefahr ist real, dass sie in Parallelstrukturen landen, in denen dann Kriminelle und Extremisten das Kommando übernehmen. Das Strafrecht kann das nicht verhindern, greift meist erst, wenn es zu spät ist. Dabei soll es ruhig den treffen, der das Gastrecht missbraucht. Für alle anderen gelten unsere Gastgeberpflichten fort.

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