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Bahn und Kartellamt: Staatsschutz

Man fragt sich, ob es ernst gemeint ist, was die Bahn da mitteilt. „Funktionierender Wettbewerb“ sei für den Staatskonzern „von zentraler Bedeutung“, lässt er ausrichten.

Man fragt sich, ob es ernst gemeint ist, was die Bahn da mitteilt. „Funktionierender Wettbewerb“ sei für den Staatskonzern „von zentraler Bedeutung“, lässt er ausrichten. Und das in einer Reaktion auf den Vorwurf des Kartellamts, die Bahn nutze beim Fahrscheinverkauf ihre Marktmacht aus und behindere Konkurrenten.Bislang ist die Bahn jedenfalls nicht als Vorreiter des freien Wettbewerbs aufgefallen. Zwar beteuert sie, dass auf dem deutschen Gleisnetz so viele Unternehmen unterwegs seien wie nirgends sonst in Europa. Doch zur Einführung eines fairen Trassenpreis-Systems musste sie erst gezwungen werden. Ähnlich war es bei den überhöhten Strompreisen, die sie als Monopolist anderen Bahn-Firmen in Rechnung stellte. Und um Konkurrenten Startchancen zu verbauen, ließ sie vor ein paar Jahren ausrangierte Züge lieber verschrotten, als sie auf dem Gebrauchtmarkt anzubieten. Das Ärgerliche ist, dass die Bahn all dies tut, ohne dass ihr Eigentümer – der Staat – eingreift. Er könnte es, die Fahrgäste würden davon profitieren. Doch statt für noch mehr Wettbewerb auf der Schiene zu sorgen, hält die Politik lieber die Hand schützend über die Bahn. brö

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