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Beamtenpensionen: Alte Last

Die Anhebung des Pensionsalters ist eine weise Vorbereitung auf den nächsten Abschwung.

Dass sich die Lebensarbeitszeit auch für Beamte verlängern soll, überrascht niemanden. Als das Parlament die Rente mit 67 für Arbeiter und Angestellte beschloss, wurde vereinbart, dass das auch für Beamte gelten soll. Das war richtig. Die Gewerkschaften klagen, ein Irrweg werde nicht richtiger, wenn man auch die Beamten auf ihn zwinge. Dabei übersehen sie, dass die derzeit komfortable Lage der öffentlichen Haushalte und der Sozialversicherungen nur durch die gute Konjunktur bedingt ist. Mit dem nächsten Abschwung ist diese Party vorbei. Dann werden die Sozialversicherungen wieder unter dem Missverhältnis zwischen Einzahlern und Leistungsbeziehern ächzen, die öffentlichen Haushalte unter den explodierenden Lasten für Pensionäre. Die Rentenversicherung wurde durch die Verlängerung der Arbeitszeit, durch die neue Rentenformel und durch Einschnitte bei den Berechtigungszeiten wenigstens einigermaßen zukunftssicher gemacht. Das lässt sich über die Pensionslasten nicht sagen. Kein Gemeindeetat, kein Landeshaushalt und auch kein Bundesfinanzplan ist darauf angemessen vorbereitet – selbst wenn die Beamten bald länger arbeiten müssen. uwe

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