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Meinung: Befangen und unfrei

„Rettung durch Inflation“ vom 18. September Für mich ist unerklärlich, warum sich die Öffentlichkeit nicht mit der nahe liegenden Frage beschäftigt, ob Herr Mario Draghi, der Chef der EZB, nicht auf Sitz und Stimme verzichten muss, wenn es um Fragen der Hilfen für Italien geht.

„Rettung durch Inflation“

vom 18. September

Für mich ist unerklärlich, warum sich die Öffentlichkeit nicht mit der nahe liegenden Frage beschäftigt, ob Herr Mario Draghi, der Chef der EZB, nicht auf Sitz und Stimme verzichten muss, wenn es um Fragen der Hilfen für Italien geht. Er ist Italiener und von daher zweifellos von Geburt befangen. Es ist ein eherner juristischer Grundsatz, dass die Vertretung für einen Dritten ausgeschlossen ist, wenn der Vertreter in seiner Entscheidung nicht frei ist. Dies kann Herr Draghi im Falle der Begünstigung von Italien nicht sein, weil sein Land betroffen ist (vgl. auch Paragraph 181 BGB).

Herr Draghi kann seine Legitimation nicht daraus herleiten, dass ihn die Mehrheit der Länder in seine Position gewählt hat. Die Wahl alleine befreit noch nicht von der Gefahr des Selbstkontrahierens. Erst, wenn alle Länder ihn eigens davon befreit haben, sähe die Situation anders aus.

Dr. Jörg-Detlef Baer-Henney,

Berlin-Charlottenburg

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