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Berlin I: Beamte im Stellenpool: Das schreit nach Reform

Es gibt gute Gründe, bestimmte Aufgaben bei Organisation und Verwaltung des Staates Beamten zu übertragen. Deren Unabhängigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens.

Mehr und mehr aber wird deutlich, dass das tradierte und von den Gerichten bestätigte Verständnis vom Berufsbeamtentum den Staat auch lähmen kann. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lieferte jetzt einen neuen Beleg für diese These, als es die Versetzung von Beamten in den Stellenpool des Landes Berlin für unzulässig erklärte. Die klagenden Beamten waren an ihren alten Stellen nicht mehr benötigt worden, weil diese durch die Zusammenlegung von Bezirken entfielen. Im Klartext bedeutet das Urteil, dass das Beamtenrecht die Reformfähigkeit des Staates lähmt. Gerade erst hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, ein Schulleiter dürfe nicht befristet, sondern nur auf Lebenszeit bestellt werden. Und was geschieht, wenn der so Bestallte sich als unfähig erweist? Keine Antwort aus Karlsruhe. Bereits 2006 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Ernennung von Teilzeitbeamten für unwirksam erklärt. Alle drei Urteile belegen, dass eine Reform des Beamtenrechtes überfällig ist. apz

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