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Berliner Gaswerke: Kunden zermürben

Die Gasag kommt nach dem BGH-Urteil zu dem falschen Schluss, dass die Kunden keinen Anspruch auf Erstattung haben.

Die Gasag hat mal wieder eine gute Chance verpasst, etwas für ihr Image zu tun. Lieber stößt der Gasversorger mehr als 300 000 Kunden vor den Kopf, die sich seit einem BGH-Urteil im Juli berechtigte Hoffnungen machen, 100 bis 200 Euro zurückerstattet zu bekommen. Das sehen zumindest Verbraucherschützer und Rechtsexperten so. Die Gasag-Juristen dagegen haben die Urteilsbegründung des BGH so lange auseinandergepflückt, bis sie jetzt die offizielle Rechtsauffassung formulieren konnten, dass man nur dem einen Privatmann, der sich in Karlsruhe durchsetzte, Geld erstatten muss – nicht aber den hunderttausenden Kunden, in deren Verträgen exakt dieselbe Klausel steht. Das überrascht nicht: Gerade Energieversorger beweisen immer wieder, dass sie auch höchstrichterliche Urteile nur schwer akzeptieren können. Sie geben sich oft als schlechte Verlierer und setzen auf die Zermürbung ihrer Kunden. Die der Gasag können jetzt zwar mit Verweis auf das BGH-Urteil auf Rückerstattung klagen. Aber viele werden den bürokratischen Akt scheuen. Die Gasag bedient das Klischee vom gierigen Versorger. Dabei wäre Kulanz angemessen gewesen: Die Gasag hätte allen Berechtigten die Hälfte erstatten können. So aber gewinnt der Konzern keine Kunden zurück. kph

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