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Berliner Staatsanwälte: Aktenschieber in der Kritik

Niemand wird sich ernstlich wieder kurze Prozesse wie zu Kaisers Zeiten wünschen am Kriminalgericht im Moabit. Dass es im größten Strafgericht Europas vielfach noch zugeht wie vor 100 Jahren, steht in auffälligem Widerspruch zum steten Beschwören effektiven rechtsstaatlichen Handelns: Möglichst nah dran sein sollen Berlins Strafverfolger an den Übeltätern, möglichst wenig Frist soll verstreichen zwischen Straftat und Urteil.

Niemand wird sich ernstlich wieder kurze Prozesse wie zu Kaisers Zeiten wünschen am Kriminalgericht im Moabit. Dass es im größten Strafgericht Europas vielfach noch zugeht wie vor 100 Jahren, steht in auffälligem Widerspruch zum steten Beschwören effektiven rechtsstaatlichen Handelns: Möglichst nah dran sein sollen Berlins Strafverfolger an den Übeltätern, möglichst wenig Frist soll verstreichen zwischen Straftat und Urteil. Doch während die Politik seit Jahren die Einführung moderner Datenverarbeitung verspricht, schieben Justizangestellte weiter altertümliche Aktenwagen über die Gerichtsflure. Bei 60 000 neuen Strafverfahren jährlich wandern viele Fälle von einem überlasteten Staatsanwalt zum anderen, am Ende steht oft ein Ankläger im Gerichtssaal, der kaum mehr als die Anklageschrift kennt. Das erleichtert der Verteidigung und letztlich dem Angeklagten das Spiel. Die kommende rot-schwarze Koalition hätte Anlass zur politischen Rechtspflege. Doch dem Vernehmen nach wurden zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Justiz keine konkreten Vereinbarungen getroffen.

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