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Beugehaft für RAF-Mitglieder?: Ganovenehre

Sie schweigen so eisern wie sonst nur Mafiosi. Elf frühere Terroristen der RAF hat die Bundesanwaltschaft befragt, um einer Aufklärung der teilweise unklaren Umstände des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback endlich näher zu kommen.

Doch die Zeugen reden nicht. Gegen vier von ihnen, Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg, hat Generalbundesanwältin Monika Harms nun Beugehaft beantragt. Zu Recht, trotz vager Aussichten auf Erfolg. Die vier RAF-Leute wurden bereits wegen des Mordes verurteilt, sie können die Aussage nicht mehr mit dem Argument verweigern, sich eventuell selbst zu belasten. Doch die Schweigenden halten offenkundig auch heute noch die Solidarität unter Komplizen für wertvoller als die Strafprozessordnung oder den Rechtsstaat überhaupt. Deshalb ist es unwahrscheinlich, dass Beugehaft einen Sinneswandel bewirkt – selbst im Falle von Knut Folkerts, der möglicherweise von weiterer Aufklärung profitieren könnte, da seine Tatbeteiligung zweifelhaft ist. Die Rote-Armee-Fraktion ist tot – die rote Omertà lebt. Widerwärtig. fan

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