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Erst schiebt der Vater das Kind, später dann das Kind den Vater.

© dpa

BGH-Urteil zur Familie: Eine Bande jenseits von Sympathie und Antipathie

Familie ist gut, Familienpflichten sind notwendig. Ohne sie wäre der Staat eine Supernanny, die in alle Lebensbereiche hinein regiert, von der Wiege bis zur Bahre. Ein totalitärer Albtraum.

Das Wort „Familienbande“ habe einen Beigeschmack von Wahrheit, heißt es bei Karl Kraus. Denn seine Familie kann man sich nicht aussuchen. Man wird in sie hineingeboren (oder adoptiert) und hat keinen Einfluss auf ihre Zusammensetzung.

Die Bande zu den Familienmitgliedern bestehen jenseits von Sympathie und Antipathie. Ein Kind bleibt ein Kind, auch wenn es hundertmal verstoßen wurde, ein Vater ein Vater, auch wenn er den Kontakt zu seinem Sohn 40 Jahre lang abgebrochen und diesen bis auf den Pflichtteil enterbt hat. So jedenfalls hat jetzt der Bundesgerichtshof im Grundsatz geurteilt – und damit die Linie früherer Urteile zur Unterhaltspflicht und familiären Solidarität fortgesetzt.

Für die Betroffenen ist das gelegentlich brutal, für die Institution dagegen ein Segen. Ohne familiäre Pflichten müsste das Gemeinwesen eine in sämtliche Lebensbereiche hineinregierende Supernanny sein, zuständig für jedermann von der Wiege bis zur Bahre. Das aber wäre ein totalitärer Albtraum. Familie bedeutet, für Menschen da sein, einstehen und zahlen zu müssen, auch wenn man sie nicht mag.

Das gilt für Eltern im Verhältnis zu ihren Kindern ebenso wie für Kinder im Verhältnis zu ihren Eltern. Und das ist auch gut so.

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