zum Hauptinhalt

Bildung: Finanzierung der Bundesbildungsrepublik

Mehr Geld für Schulen und Hochschulen ist da – es steckt nur im falschen Etat Wer die Bildungsrepublik ernst nimmt, der muss die Länder stärken.

Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Länder in vielen Bereichen Mühe haben, ihrer Bildungsverantwortung gerecht zu werden. Besonders deutlich zeigt sich dies im Bereich Bildungsfinanzierung.“ So steht es in einer Pressemitteilung von zwei Abgeordneten des Bundestags, nicht von der SPD, nicht von Grünen oder Linken – sondern von zwei Unions-Bildungspolitikern namens Rupprecht und Schipanski. Munter fordern sie, die Bundesforschungsministerin hinter sich wissend, das sogenannte Kooperationsverbot müsse fallen. Gemeint ist jene Grundgesetzänderung von 2006, wonach sich der Bund kaum noch in die Bildungspolitik der Länder einmischen darf. Das war, man darf daran erinnern, vor allem ein Wunsch der Ministerpräsidenten der Union, unterstützt auch von der Bundespartei, auch der Parteichefin und nachmaligen Kanzlerin. Und nun heißt es plötzlich wieder „zurück auf Start“?

Der Vorstoß der Abgeordneten im Namen Schavans hat aber nicht nur eine komische Seite. Denn er offenbart, unabhängig vom bildungspolitischen Dauerstreit, ein bedenkliches Verfassungsverständnis, das sich in Berlin zunehmend breitmacht. Es ist die Vorstellung vom Bund als kontrollierendem Oberstaat, der die Länder zu regieren hat. Wenn die Unionsfraktion aber Verantwortungslosigkeit oder Mühe der Länder bei der Bildungsfinanzierung anprangert, dann beklagt sie einen Zustand, den sie jederzeit beenden kann. Denn das Verteilen der Steuergelder geschieht auf Bundesebene. Bund und Länder haben, so steht es im Artikel 106 des Grundgesetzes, gleichmäßig Anspruch auf die Deckung ihrer notwendigen Ausgaben. Wenn also eine Finanzierungslücke bei den Ländern in Sachen Bildung konstatiert wird, dann wäre es nach der Verfassung geboten, diese durch einen höheren Steueranteil der Länder auszugleichen. Was die Ministerpräsidenten ja auch seit Monaten fordern – vergeblich, die Bundesseite verweigert sich, obwohl die sachliche Notwendigkeit offenkundig erkannt ist, und fordert mehr Mitsprache. Doch geht es hier nicht um Mittel des Bundes. Sondern um das Geld der Steuerzahler. Und die können erwarten, dass es dorthin fließt, wo es gebraucht wird. Wer die Bildungsrepublik ernst nimmt, der muss also die Länder stärken.

Und nicht jenes kooperative Modell, das man vor vier Jahren ja nicht aus einer Laune heraus beendet hat, sondern aufgrund jahrelanger Unzufriedenheit mit einem überbürokratisierten Verfahren, das der Bildungslobby und manchen Beamten gefiel, aber in hohem Maß an den Parlamenten vorbeilief. Seit 2006 können die Länder eigenständiger agieren, Schul- und Hochschulpolitik aus einer Hand machen, statt ständig irgendwelche kooperativen Programme mitfinanzieren zu müssen.

Aber es muss auch das Geld für die Bildungsbundesrepublik da sein. Zurzeit steckt es freilich im falschen Etat, dem von Annette Schavan, die nur wenig Möglichkeiten hat, ihre vielen Millionen verfassungskonform auszugeben. Statt das Geld jedoch einfach in die richtigen Etats zu schieben, soll mal wieder das Grundgesetz geändert werden. Nach vier Jahren schon. Und in vier Jahren wieder?

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false