zum Hauptinhalt

Biopolitik: Ein paar Regeln für das Leben

Wer meint, die Präimplantationsdiagnostik gehöre jetzt verboten, sie beleidige Behinderte und schaffe Designerbabies, der überzeuge das Parlament. Eine Mehrheit, die es vor zehn Jahren vielleicht noch gegeben hätte, wird es kaum geben.

Mancher hat es vergessen, doch Anfang des Jahrtausends hatte die Bundesrepublik neben dem Terror noch ein zweites Großthema zu bewältigen, die Biopolitik. Es ging um den Import von Stammzellen und um die jetzt wieder umstrittene Präimplantationsdiagnostik (Pid), ein Verfahren, das Frauen das Austragen schwer erkrankter Kinder ersparen soll, die in den Petrischalen der Fortpflanzungsmediziner gezeugt worden waren. Erneuerer standen gegen Bewahrer, Ärzte gegen Juristen, Grüne gegen Rote, Schwarze gegen Gelbe, Gläubige gegen Weltliche und manch Leitartikler gegen seine Leser. Die Folgen sind bekannt, es gab Beschwörungen, kleine Kompromisse und eine unumstößliche Wahrheit: Die Pid ist verboten. Auschwitz. Rampe. Selektion. Punkt.

Jetzt soll alles anders sein? Der Bundesgerichtshof hat binnen kurzer Zeit ein zweites wichtiges Urteil zum Grenzbereich von Tod und Leben gefällt, das solche Bedenken abzustreifen scheint. Erst stärkte er das Recht auf Sterbehilfe, dann erlaubte er die Pid. Eine unerträgliche Diskriminierung, ein bedrohliches Urteil, schimpft es aus Union und Kirche. Denkt man zurück an die frühere Gesundheitsministerin Andrea Fischer, die damals ein extra Pid-Verbot gefordert hatte, könnten sich auch die Grünen noch erhitzen. Nur wahrscheinlich ist das nicht. Nicht die Grünen haben sich geändert, wohl aber der gesellschaftliche Blick auf das Thema: Die Blastozyste, jener Embryo im Frühstadium, der damals die Debatten um Mensch und Menschenwürde überdimensional beherrschte, ist auf natürliche Größe zurückgeschrumpft. Das bedeutet weder einen Verlust an Werten noch Geschichtsvergessenheit. Es handelt sich um die Anerkennung von Lebenswirklichkeit. Es ist, um ein politisches Modewort zu nutzen – und hier stimmt es tatsächlich – alternativlos.

Man wusste das damals schon, konnte oder wollte es aber nicht wahrhaben; die politische Diskussion, unsicher, wie sie war, erschöpfte sich in Bekenntnissen. Wurden die Debatten auch als Sternstunden der Demokratie gefeiert, so offenbaren sich rückblickend die Defizite. Das eigentliche Problem – was wollen wir möglich machen, wenn Paare nur mit ärztlicher Hilfe Kinder kriegen können? – blieb liegen. Deshalb ist es kein Wunder, dass nun Richter Schicksal spielen und Antworten auf Fragen geben, zu denen die Politik geschwiegen hat.

So klingen die Unionsproteste hohl. Die Pid war in Deutschland, entgegen anderslautender Bekundung, nie verboten. Das Embryonenschutzgesetz war darauf gar nicht vorbereitet. Es ist gemacht worden in einer Mischung aus Erschrecken und Erstaunen über die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin, es ist ein ängstliches und unentschiedenes Gesetz. Richter jedoch wollen klare und bestimmte Gesetze, wenn sie Strafen aussprechen. Wer meint, die Pid gehöre jetzt verboten, sie beleidige Behinderte und schaffe Designerbabies, der überzeuge das Parlament. Eine Mehrheit, die es vor zehn Jahren vielleicht noch gegeben hätte, wird es kaum geben. In den Wartezimmern der Kinderwunschpraxen sitzen keine hippen Pärchen, die von blonden Haaren und blauen Augen träumen. Es sind eher Fälle, die Mitgefühl verdienen; es sind Patienten: Menschen, die leiden. Ein Politiker, der ernsthaft meint, man könne auch schwer vorbelasteten Möchtegerneltern eine Schwangerschaft als genetisches Glücksspiel zumuten, weil Mutter Natur und der liebe Gott das so wollten, möge sich einen Vormittag dazusetzen. Er könnte etwas lernen.

Werte sind gut. Sie geben Halt und Orientierung, gerade, wenn man unsicher ist. Der tiefe Respekt vor dem Leben ist so ein Wert. In der Biopolitik hat die Gesellschaft einiges an Sicherheit gewonnen, der Blick für das menschlich Nötige ist geschärft wie der für das technisch Machbare. Die ethischen Leitplanken, das ist ein Verdienst der Diskussion von damals, sind gezogen. Jetzt kommt es darauf an, der Pid feste Regeln zu geben, damit sie selbst die Ausnahme bleibt. Die Richter haben angekündigt, dies in ihrem schriftlichen Urteil noch tun zu wollen. Aber warum eigentlich Richter?

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false