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Brennelementesteuer: Vergeigt

Gut, dass keiner gegen die Ökosteuern geklagt hat. Sonst hätten die Finanzgerichte sie bestimmt auch kassiert.

Gut, dass keiner gegen die Ökosteuern geklagt hat. Sonst hätten die Finanzgerichte sie bestimmt auch kassiert. Das Finanzgericht Hamburg hat in seinem Urteil über die neue Brennelementesteuer, mit der die Erzeugung von Strom in Atomkraftwerken verteuert werden sollte, Zweifel daran geäußert, ob der Bund überhaupt „neue Steuern erfinden“ darf. Wenn dem so wäre, stünde es um das Budgetrecht des Parlaments schlecht. Aber um die Sinnhaftigkeit der Brennelementesteuer geht es in den Urteilen der Finanzgerichte gar nicht. Es geht darum, ob ihre Erhebung richtig begründet wurde. Darüber lässt sich tatsächlich streiten. Dass Bundesregierung und Koalitionsfraktionen bei den sowohl im Herbst 2010 (Laufzeitverlängerung) als auch in diesem Frühjahr (Atomausstieg) mit heißer Nadel gestrickten Gesetzen Fehler machen würden, war absehbar. Dass sie aber ausgerechnet die Einführung einer Steuer vergeigt haben, ist doch eine beachtliche Leistung. Dabei hätten sie gute Argumente. Würde über Steuern, Abgaben und Gefahrenaufschläge all das in den Preis eingerechnet, was mit dem Abbau von Uran und seinem Einsatz in Atomkraftwerken angerichtet wird, wäre Strom aus Kernkraftwerken endgültig unbezahlbar. deh

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