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Meinung: Chance für Patienten

„Irrtum beim Brustkrebs / Die Zahl medizinischer Behandlungsfehler bleibt hoch / Schlichter sollen helfen“ von Rainer Woratschka vom 24. Juni In oben genanntem Artikel schreiben Sie, die Patienten hätten bei den Gutachter- und Schlichtungsstellen die Möglichkeit unabhängiger Überprüfung.

„Irrtum beim Brustkrebs / Die Zahl medizinischer Behandlungsfehler bleibt hoch / Schlichter sollen helfen“

von Rainer Woratschka vom 24. Juni

In oben genanntem Artikel schreiben Sie, die Patienten hätten bei den Gutachter- und Schlichtungsstellen die Möglichkeit unabhängiger Überprüfung. Dabei wird verschwiegen, dass diese Stelle von der Ärztekammer finanziert wird. Konkrete Auswirkung hat dies auf die Verfahrensgestaltung. Regeln zu Beweislastumkehr wie im Gerichtsverfahren gelten dort gerade nicht. Vielmehr werden Lücken in der Dokumentation gerade durch den Vortrag des Arztes geschlossen. Wenn dann das Gutachten mit dem für den Patienten negativen Ergebnis erst einmal in der Welt ist, dann hat der Patient kaum mehr Chancen, einen anderen Geschehensablauf zu beweisen. Aus diesem Grunde empfehle ich, immer ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen einzuholen. Dieses ist unparteiisch und für den Versicherten kostenfrei. Darauf aufbauend kann man dann durch einen spezialisierten Rechtsanwalt Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordern.

Dominik Kellner,

Berlin-Charlottenburg

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