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NSU-Prozess: Das Handtuch-Syndrom

Nach dem Staatsversagen bei der Aufklärung jetzt auch noch ein Justizversagen bei der Ahndung der Morde? Nein, der Streit um reservierte Plätze im NSU-Prozess ist keine Staatsaffäre

Götzl, Manfred heißt er, er ist ein bayerischer Richter und ihm ist gleichgültig, was die deutsche und in dosierterer Form auch die Weltöffentlichkeit von ihm denkt. Sein Strafsenat soll den buchstäblichen Monsterprozess gegen Beate Zschäpe führen, und so viel steht fest: Sensibel geht er nicht vor. Bevor die Anklage verlesen ist, muss sich das Gericht verantworten. Weil es keine Rücksicht nehme auf türkische Medien und Landesvertreter, weil ihm egal sei, wie viele wichtige Journalisten vor der Saaltür bleiben.

Richter Götzl weiß sehr wohl, dass es auch andere Formen der Auswahl gegeben hätte, solche, die nicht nur Paragrafen, sondern auch Interessen und Gefühle in den Blick genommen hätten. Aber er bleibt formal. Er ließ etwas stattfinden, das Journalisten beschönigend als Windhundprinzip beschreiben, in Wahrheit aber ein Rattenrennen ist. Das Balgen um die besten, die einzigen Plätze, wie es jeder Reporter kennt und hasst.

So unschön das ist, ein Politikum ist es nicht. Denn bei aller Rede von Diplomatie und Rücksichtnahme, das wichtigste Interesse dieses Verfahrens ist die Wahrheitsfindung. Und die muss sich öffentlich, sicher und in geordneten Bahnen vollziehen. Es wird kein Spektakel geben, lautet die Botschaft des Gerichts, keinen Akt der Völkerverständigung und keine Festveranstaltung für Antifaschisten. Es wird ein Prozess pur. Wer mag, soll das kritisieren; für die Erfüllung des Auftrags, die Wahrheitsfindung, lässt es hoffen.

Den durchaus auch berufsmäßig Empörten sollte ein zweiter Umstand zu denken geben; neben den Journalisten drängen sich Dutzende von Nebenklägern samt ihrer Anwälte im Prozess. Jahrelang hieß die rechtspolitische Devise, Opfer und ihre Angehörigen im Strafprozess zu stärken. Ein Angebot, das angenommen wurde. Ob es für die Betroffenen stets hilfreich ist, steht dahin, der rechtsstaatliche Gewinn desgleichen. Nun ist zu betrachten, wie sich in einem Massenverfahren Medien und Opferinteressen gegenseitig beengen. Vom alten Garanten der Saalöffentlichkeit, dem Zuschauer, redet ohnehin keiner mehr; womöglich haben wir dem Strafprozess auch gesetzgeberisch mehr aufgebürdet, als er tragen kann.

Trotzdem scheint es manche zu geben, die nach dem Staatsversagen bei der Aufklärung jetzt auch noch unbedingt ein Justizversagen bei der Ahndung der Morde feststellen möchten. Wem ist damit gedient? Jedenfalls nicht denen, die unter den Taten zu leiden haben. Sie müssen die Szenerie als Fortsetzung des Skandals erleben.

Das ist sie nicht. Die Debatte um das Problem erscheint übertrieben. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als reservierte Sitzplätze. Wir Deutsche nehmen das sehr ernst und sind dafür, Stichwort Handtuch-Syndrom, als Urlauber international bekannt. Doch der Zschäpe-Prozess wird verlaufen wie andere auch. Am Anfang und am Ende treten sich Presse und Zuschauer auf die Füße, dazwischen haben alle anderes zu tun. Eine gute Gelegenheit, den Prozess zu besuchen. Wenn man sich wirklich dafür interessiert.

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