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Meinung: Das Parlament schickt die Soldaten!

Ein Gesetz über Auslandseinsätze muss aber auch differenzierte Lösungen anbieten / Von Volker Beck

Die Arbeiten der Koalition an einem Entsende beziehungsweise Parlamentsbeteiligungsgesetz bei Einsätzen bewaffneter deutscher Soldaten im Ausland laufen auf Hochtouren. Die Stellungnahmen des Außen- und des Verteidigungsministers liegen dem Bundestag bereits vor. Fischer und Struck haben für die Bundesregierung ein solches Gesetz außerordentlich begrüßt. Jetzt sind die Fraktionen am Zuge. Für uns Grüne ist dabei klar: Wir wollen die Rechte des Parlaments stärken und nicht schwächen. Denn der Parlamentsvorbehalt und die Parlamentsbeteiligung haben sich bewährt. Der Parlamentsvorbehalt stärkt die Legitimität der Einsätze und erhöht die Einsatzschwelle. Die Soldaten können davon ausgehen, dass sie im Auftrag der Mehrheit des Parlaments eingesetzt werden.

Das Gesetz muss den veränderten politischen Rahmenbedingungen Rechnung tragen, unter denen die Bundeswehr heute im Rahmen integrierter Verbände (Nato-Response Force, Eurokorps) mehr und mehr zum Einsatz kommt. Es wird für die höchst unterschiedlichen bewaffneten Einsätze deutscher Soldaten im Ausland differenzierte Lösungen für die Parlamentsbeteiligung aufzeigen.

Bei echten Kleinsteinsätzen etwa, die von erkennbar geringer Bedeutung sind und die zum Beispiel im Rahmen eines großen multinationalen Verbandes erfolgen, macht es wenig Sinn, immer das volle parlamentarische Verfahren zu bemühen. Hier kann es in Zukunft ausreichen, das Parlament einmalig über den Einsatz abstimmen zu lassen. Oder aber man lässt es genügen, wenn ein einzelner, damit gesetzlich beauftragter Ausschuss des Bundestages sein Votum abgibt. Bei einer solchen Delegierung von Parlamentsrechten an einen Ausschuss sollte allerdings eine qualifizierte Minderheit (eine Fraktion oder 25 Prozent des Bundestages) das Recht erhalten, gegebenenfalls eine Befassung des gesamten Plenums herbeizuführen. Auch für geheimhaltungsbedürftige Einsätze muss eine Lösung gefunden werden. Ich schlage vor, dass in solchen Fällen der zuständige Ausschuss in einem geheimen Verfahren so früh wie möglich unterrichtet wird und stellvertretend für das Parlament dann die Zustimmung erteilt oder verweigert.

Eine flexiblere Handhabung sollte das Gesetz bei der bloßen Verlängerung von bereits vom Parlament beschlossenen Einsätzen finden. Es darf nicht sein, dass der gesamte Bundestag zu einer kostspieligen Sondersitzung zusammengetrommelt wird, obwohl die Verlängerung eines Einsatzes im Wesentlichen unstrittig ist oder mit den gleichen Mehrheiten wie der Ursprungsbeschluss beschlossen wird. Deshalb schlage ich vor, dass der Einsatz bei einem Fristablauf immer bis zur nächsten regulären Bundestagssitzung als genehmigt gilt, sofern die Bundesregierung dem Bundestag einen entsprechenden Antrag auf Verlängerung zugeleitet hat.

Die Union will bei der Verwendung von deutschen Soldaten im Rahmen integrierter Verbände, wie der Nato-Response Force, auf Einzelfallprüfungen des Bundestages gänzlich verzichten und eine generelle Zustimmung für jeden Kampfeinsatz bereits im ursprünglichen Ratifizierungsverfahren vornehmen. Das lehnen wir ab. Eine generelle Zustimmung durch Gesetz für integrierte Einsätze würde die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Grenzen überschreiten. Die Beteiligungsrechte des Parlamentes würden leer laufen.

Der Autor ist Parl. Geschäftsführer der Grünen-Fraktion. Foto: picture-alliance/ZB

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