zum Hauptinhalt
"Dicke Bretter", nennen Mitarbeiter die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Karl-Theodor zu Guttenberg verwendete Teile daraus für seine Dissertation.

© dpa

Kolumne "Einspruch": Das Wissen des Bundestags gehört uns

Die Bundestagsverwaltung stand wieder einmal vor Gericht, weil sie sich weigert, Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes zugänglich zu machen. Dieses Mal ging es um Guttenberg - aber es geht auch ums Prinzip.

Welche Sorgen haben Sie? Am Freitag stand zum wiederholten Mal die Bundestagsverwaltung vor Gericht, weil sie sich weigert, Gutachten der hauseigenen Wissenschaftlichen Dienste herauszugeben. Diesmal ging es um acht Texte, die Karl-Theodor zu Guttenberg in seine Dissertation einfließen ließ. Nein, sagt die Bundestagsverwaltung, was Abgeordnete bei uns bestellen, fällt in die Vertraulichkeit ihres Mandats. Nichts wäre mehr, wie es war, wenn jedermann sich unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz eine Kopie der Dokumente geben lassen würde.

Aber welche Sorgen haben Sie?, wollte das Gericht wissen. Was wäre daran schlimm? Nichts. Mehr als 4000 Anfragen stellen die Volksvertreter jährlich bei ihrem amtlichen Thinktank. Was mündlich nicht beantwortet werden kann, wird zu Papier gebracht. „Dicke Bretter“, nennen das die Mitarbeiter. 60 Gutachter, viele Juristen, bohren davon 2000 Stück im Jahr. Das Wissen soll den Abgeordneten helfen bei ihrem Job, Gesetze zu erlassen.

Die Abgeordneten dürfen die Gutachten studieren, ihnen folgen oder es trotz allem besser wissen, es ist ihre Sache. Was sie nicht dürfen, ist, sie zu Doktorarbeiten zu verwursten oder der Presse unterzujubeln. Die erste Variante ist mindestens einmal, die zweite ungezählte Male belegt. Politiker, die ihre Anliegen in einem Bundestagsgutachten bestätigt sehen, geben dies gerne an Journalisten weiter. Der Journalist hat davon eine Meldung, der Politiker Schützenhilfe, der Leser im besten Fall Fakten oder Wertungen. So kursierte vor dem Urteil des Verfassungsgerichts am Mittwoch ein Papier, das angeblich den Euro-Rettungsfonds ESM kritisierte. Das stimmte in dieser Form zwar nicht. Doch musste man für diese Einsicht außer den Schlagzeilen auch das Gutachten selbst gelesen haben.

Es ist Nonsens, wenn die Bundestagsverwaltung behauptet, ihre Gutachten fielen in eine Vertrauenssphäre. Und wenn, dann schützt sie sie nicht besonders. Das Ärgste, was Politikern droht, ist ein Mahnschreiben. Es gibt keine Hürde, die Gutachten zugänglich zu machen. Das freie Mandat wäre geschützt, wenn niemand den Namen des Bestellers erführe. Auch der Gutachter müsste nicht bekannt werden. Worum es geht, ist das Wissen, das in den Dokumenten steckt. Niemand wäre mehr auf Politiker angewiesen, die die Herausgabe nach ihren Interessen steuern.

Die Bundestagsverwaltung hat erneut verloren. Aber sie wird wohl weiterkämpfen. Notfalls, meint sie, müsste man das Gesetz ändern. Warum nur? Das Wissen des Bundestags bezahlen wir, es gehört uns, den Bürgern. Die Abgeordneten sollten hingehen und ihrer Verwaltung erklären, dass für Wissen dasselbe gilt wie für das Eigentum, auch wenn es so nicht im Grundgesetz steht: Sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false