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Meinung: Der Schmerzensmann

DISKUSSION ÜBER FOLTER IN DEUTSCHLAND

Das Ganze fängt jetzt an, weh zu tun. Deutschland diskutiert, ob Polizisten in Extremfällen Verdächtigen Schmerzen zufügen dürfen oder dürfen sollen. Dafür gibt es viel Verständnis. Auch Hessens Ministerpräsident Roland Koch hat es: ein menschliches, sagt er. Zu offenbaren, ob er auch ein tiefes juristisches Verständnis dafür besitzt, ist der Jurist Koch viel zu klug. Andere waren es nicht, einschließlich der Justizministerin, die es zumindest für möglich hält, dass sich die Frankfurter Polizei in einem rechtfertigenden Notstand befunden hat, als sie den Verdächtigen Magnus G. auf die Folter spannen wollte. Dies zu meinen, ist eine Sache, es öffentlich zu äußern eine andere. Denn es begünstigt die Tendenz, im Kampf gegen Kriminalität und Terror alle Mittel zu erlauben, wenn nur der Zweck sie heiligt. Das ist ein Fehler. Denn Polizeibeamten im Rechtsstaat ist die Wahl der Mittel begrenzt. Folter ist nicht dabei, auch wenn man sie Schmerzzufügung zur Gefahrenabwehr nennt, wie es der Frankfurter Polizeivizepräsident Daschner tut. Man mag ihm seine Motive hoch anrechnen. Doch jetzt in Interviews gibt er sich als Inquisitor mit Praxis. Für Geständnisse, doziert er, muss der Schmerz nicht stark, aber lang sein, und wo man drücken muss, damit Marter keine Spuren hinterlässt, erzählt er auch. Daschner prahlt. Das weckt Zweifel, ob Polizisten sich mit Folter nicht besser auskennen, als man vermutet. Und es weckt Zweifel, ob Daschner wirklich so menschlich verzweifelt war, wie er tut.neu

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