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Meinung: Die Nachteilsvermutung

Flierls Kandidat für den Staatssekretär gilt als unschuldig – und ist doch belastet

Von Sabine Beikler

In der Haut von Thomas Flierl möchte man zurzeit nicht stecken. Berlins PDS-Wissenschafts- und Kultursenator hat bei der Wahl seiner Staatssekretäre für das Mammut-Ressort kein glückliches Händchen gezeigt. Erst verließ ihn im Februar seine wichtigste Kultur-Frau, Krista Tebbe. Ein paar Monate später verabschiedete sich auch Peer Pasternack aus dem Wissenschaftsbereich. Und vor ein paar Tagen wurde bekannt, dass gegen Pasternacks designierten Nachfolger Michael Krausz staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Verdachts der Vorteilsnahme laufen. Senator Flierl zaudert, hält an Krausz fest und pocht auf die Unschuldsvermutung. Vielleicht sollte jetzt stattdessen der designierte Staatssekretär handeln – und auf das Amt verzichten.

Ein Rechtsstaat hält auf den Grundsatz „In dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten. Das gilt für Amtsinhaber. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sind noch kein Grund, ein Amt aufzugeben; denn sie können rasch die Unschuld erweisen. Sobald allerdings Anklage erhoben wird, müssen öffentliche Ämter ruhen. Ein Beispiel: Mitte der 90er Jahre ermittelte die Potsdamer Staatsanwaltschaft gegen den damaligen Gesundheitsstaatssekretär Detlef Affeld wegen Verdachts der Untreue und Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Fördermitteln. Die damals zuständige Ministerin Regine Hildebrandt stellte sich hinter ihren Staatssekretär. Affeld schied freiwillig aus seinem Amt. Später musste er sich mit anderen wegen gemeinschaftlicher Untreue vor Gericht verantworten. Gegen Hildebrandt wiederum ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue, Anklage wurde nie erhoben. So blieb die (inzwischen verstorbene) SPD-Politikerin zu Recht in ihrem Amt.

Was bedeutet das für Amtsanwärter? Auch für sie gilt die Unschuldsvermutung. Ja. Aber politisch sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungen für sie ein schwereres Handicap, weil sie ihnen keinen unbelasteten Amtsantritt mehr erlauben. Deshalb verzögert PDS-Senator Flierl die Amtseinführung des designierten Berliner Wissenschaftsstaatssekretärs Michael Krausz, seit er weiß, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen seinen Kandidaten ermittelt. Flierl will noch bis Ende des Jahres abwarten, um ihm die Chance nicht zu verbauen.

Kann das gut gehen – und kann die Stadt so lange warten? Wo es doch gerade ein Hauen und Stechen unter den Universitäten um die knappen Etats gibt. Außerdem ist fraglich, ob Krausz am Ende der Ermittlungen unbeschädigt dasteht, trotz seiner hervorragenden Reputation in Fachkreisen, trotz der Unschuldsvermutung. Krausz ist jetzt schon angeschlagen, das hört man längst aus dem Senat. Berlin braucht einen politischen Vertreter des Wissenschaftssenators, der von Anfang an hart zupacken kann.

Krausz ist politisch angreifbar. Ob und wann das anders wird, steht in den Sternen. Auch wenn Flierl an ihm festhalten will – der Senator sollte sich nach einer Alternative umschauen. Zur Vorsicht. Aus Umsicht.

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