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Meinung: Diktatur der Minderheit

Warum durften drei Millionen Iren über das Schicksal der EU entscheiden?

Welche Erleichterung: dass die Iren sich korrigieren! Was wäre das für ein Schock gewesen, wenn ein zweites Nein zum EU-Vertrag von Nizza die Erweiterung auf der Schlussgeraden gestoppt hätte. In Riga, Warschau, Prag und Budapest hat das Guiness gestern Nacht süß geschmeckt.

Es ging jedoch nicht allein um die berechtigten Interessen der Völker, die Europa vor dreizehn Jahren vom Kommunismus befreit haben und noch immer auf ihre Integration warten. Auch wichtige Reformen für die bestehende EU standen auf der Kippe: die Ausdehnung der Mehrheitsentscheidungen, die überarbeitete Stimmengewichtung zwischen großen und kleinen Staaten und vieles mehr.

Deshalb wird der Jubel über den guten Ausgang nur für kurze Zeit die Grundsatzfrage überdecken, ob das denn seine Richtigkeit hat: Drei Millionen Wahlberechtigte haben es in der Hand, ob die gesamte EU sich reformieren darf – und ob rund hundert Millionen draußen bleiben? Verkehren sich da nicht Volksabstimmungen, angeblich ein besonderer Ausweis von Demokratie, in ihr Gegenteil: Wenn eine relativ kleine Gruppe einer überwältigenden Mehrheit ihren Willen aufzwingt? Auch der Verfassungskonvent sollte diese Zweifel diskutieren. Er wird nationale Referenden über EU-Fragen gewiss nicht verbieten. Das wäre weder durchsetzbar angesichts der basisdemokratischen Traditionen in mehreren Staaten, noch ist es nötig für die Handlungsfähigkeit der EU. Die Europäer müssen sich auf eine neue Balance einigen zwischen Gemeinschaftsinteresse und nationalem Vetorecht.

Es ist völlig in Ordnung, wenn in manchen Ländern bei Schicksalsfragen nicht die Regierung allein entscheidet, sondern das Volk gefragt wird. Zum Beispiel haben Dänen und Franzosen über die Einführung des Euro in ihrem Land abgestimmt. Doch die Dänen entschieden mit ihrem Nein nur über das eigene Schicksal. Die anderen Völker wurden nicht gehindert, den Euro einzuführen.

So verhält es sich auch demnächst bei den Volksabstimmungen in Polen und anderen Kandidatenländern über den EU-Beitritt: Das Volk entscheidet über seine Zukunft. Hingegen ging es beim Referendum der Iren nicht darum, ob sie sich aus dem Nizza-Vertrag ausgliedern und die anderen weitermachen lassen bei Erweiterung und Vertiefung. Sie entschieden über das Schicksal anderer Völker. Mit welchem Recht eigentlich? Müsste es nicht bei Gemeinschaftsfragen, wenn überhaupt, ein Referendum des gesamten EU-Volkes geben, das auch nur gemeinschaftlich ein Veto-Recht hätte, nicht aber jede Nation einzeln? Beim ersten Nizza-Referendum in Irland zeigte sich ein weiteres Problem: Nur ein Drittel beteiligte sich, zwei Drittel empfanden den Vertrag offenbar gar nicht als Schicksalsfrage. Besonders mobilisiert fühlten sich die Nizza-Gegner, nur so kamen 54 Prozent Nein-Stimmen zusammen; sie entsprechen gerade mal 19 Prozent der Wahlberechtigten.

Vielleicht sollten Länder, die wegen ihrer nationalen Tradition nicht auf die Befragung der Bürger verzichten wollen, eine Zusatzklausel einführen, um solche Verzerrungen zu vermeiden. Gültig sind Volksabstimmungen nur, wenn mindestens 50 Prozent teilnehmen. Ansonsten entscheidet das Parlament, ohne an die Tendenz des ungültigen Referendums gebunden zu sein. Es diente einfach als Stimmungstest. Wenn das Volk seine Chance bekommt und großzügig darauf verzichtet, dann entscheiden eben seine gewählten Vertreter. Wie in Deutschland und anderen repräsentativen Demokratien der EU.

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