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Ein SPRUCH: Atombombe in Karlsruhe

Das Recht ist für die Schwachen da, heißt es oft. Aber das stimmt nicht.

Das Recht ist für die Schwachen da, heißt es oft. Aber das stimmt nicht. Das Recht ist auch für die Starken, Reichen und Mächtigen da. Zur Illustration dieser Wahrheit hat der Stromkonzern Eon jetzt seine lang erwogene Verfassungsklage gegen die Atomgesetznovelle eingereicht. Ein Unternehmen, das trotz des Ausstiegsszenarios auch im Jahr 2011 einen Milliardengewinn erwartet, möchte eine Entschädigung „im höheren einstelligen Milliardenbereich“ erstreiten. Wer Profitgier vermutet, muss sich belehren lassen. Zur Verfassungsbeschwerde sei man aktienrechtlich verpflichtet, heißt es. Auch das noch. Ein Rechtspflicht, Milliarden zu verdienen, zwingt dazu, sie einzuklagen. Und wenn am Ende, wie üblich, der Steuerzahlen dafür aufkommen muss.

Recht ist kalt. Sein größter Vorzug ist seine schwächste Seite. Es schützt ohne Ansehen der Person und eben auch ohne Ansehen des Portemonnaies. Indem es Eigentum schützt, schützt es Reichtum und mehrt ihn mitunter sogar. Umso dringender sollte man sich mit der Frage befassen, was ist, wenn Eon seine Klage gewinnt. Schließlich planen auch die anderen Akw-Betreiber Ähnliches.

Die Laufzeitverlängerung war ein Traumgeschäft der Konzerne, eine Entscheidung für das Geld der Großen. So sehr man sich empörte, als der Deal über die Bühne ging, so ehrlich musste man eingestehen, dass es ein Tabubruch mit Ansage war. FDP und CDU hatten im Wahlkampf mit dem Thema geworben, es fand Eingang in den Koalitionsvertrag und wurde schließlich Gesetz.

Dann kam Fukushima, und Kanzlerin Merkel drückte den Aus-Knopf. Der Streit, der nun nach Karlsruhe getragen wird, zeichnete sich damals schon ab. Denn Merkel hatte Paragraf 19 des Atomgesetzes herangezogen, der die Stilllegung erlauben soll, wenn sich „Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter ergeben können.“ Dass die Vorschrift nicht erfunden worden ist, um auf Atomkatastrophen auf der anderen Seite des Globus zu reagieren, zeigte die bis dato geübte Auslegung. Denn dass sich aus dieser Technik Gefahren ergeben können, liegt in ihrer Natur, ein Grund fürs Abschalten war es nie. Es muss sich also nicht um potenzielle, sondern konkrete Gefahrenlagen handeln. Zwar wird angeführt, Fukushima habe den Deutschen die verheerende Wirkung eines Stromausfalls vor Augen geführt, eines Ereignisses also, für das es weder Erdbeben noch Tsunamis bräuchte. Doch letztlich bestand die angeblich neue Erfahrung darin, dass sich Restrisiken realisieren können. Eine wackelige Argumentation, mit der die Exekutive geltende Gesetze suspendierte – was die die Konzerne schon damals in die Lage versetzte, Ansprüche zu stellen.

Dann wurde die Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Damit war der Fall eingetreten, den die Konzerne unbedingt hatten verhindern wollen: Ein Hin und Her der Politik. Obwohl die Konzerne zuvor einen gesicherten Status für den Weiterbetrieb ihrer Kraftwerke hatten, wurde dieser nun aufgelöst. Ökonomisch mag man das aufrechnen können, weil es nur den Verzicht auf weiteren Gewinn für eine privilegierte Industrie bedeutet. Juristisch ist es nicht so einfach, weil Vertrauensschutz ein Tatbestand ist, den auch Großkonzerne beanspruchen dürfen. Und ihre Akw waren 2011 so sicher – oder unsicher – wie in den Jahren davor.

Die Kanzlerin ist gelassen. Nur würde sich die Empörung auch gegen sie richten, sollte sie einen Haftungsfall produziert haben. Und wir würden mitbezahlen. Was nicht nur ungerecht wäre. 2009 haben wir die längere Laufzeit gewählt, 2011 den Wiederausstieg gewollt. Das Hin und Her – das waren wir.

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