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Wirkt als Strafe, was wirklich wehtut - wie etwa ein Führerscheinentzug?

© dpa

Ein SPRUCH: Die Schlappe mit dem Lappen

Es ist eine alte Idee, die die Großkoalitionäre in spe wiederzubeleben versuchen: das Fahrverbot als Strafe für Kriminelle. Doch es gibt da ein Problem - die Gerechtigkeit.

Niemand sollte von den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen erwarten, dass sie originell sind. Umgekehrt stimmt es jedoch nachdenklich, wenn die Partner plötzlich die ältesten Kamellen schmackhaft finden, bloß weil sie glauben, die Bürger mögen sie. Dabei handelt es sich um die Idee eines Fahrverbots bei allgemeiner Kriminalität. Es ist dies eher eine Exhumierung als eine Innovation, trotzdem ist der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl ganz aus dem Häuschen: So könne man die kriminellen Karrieren Heranwachsender stoppen, meint er. Der Stein der Weisen in einer schwierigen Gesellschaftsfrage, Uhl und seine Mitverhandler haben ihn offenbar gefunden.

Von Strafen sollte ebenfalls niemand erwarten, dass sie besonders originell sind. Seit Körper- und Todesstrafen abgeschafft sind, bleibt im Prinzip nur Geld- oder Haftstrafe. Ein Fahrverbot kann erteilt werden, aber nur, wenn die Tat mit Kraftfahren in Zusammenhang steht. Stellt sich heraus, dass jemand dazu generell „ungeeignet“ ist, kann der Lappen sogar für immer weg sein.

Ein Fahrverbot für Steuerbetrüger oder korrupte Spitzenbeamte gab es noch nicht. Doch auch wenn es eines gäbe, käme es für Angeklagte wie Uli Hoeneß oder Christian Wulff kaum in Betracht. Es soll darum gehen, Menschen fühlbar zu strafen – ein Aspekt, von dem viele glauben, dass er gerade junge Leute zunehmend unberührt lässt, nach dem Motto: Auf Bewährung heißt Freispruch, Geld habe ich ohnehin keines.

Allerdings hat das Fahrverbot ein Gerechtigkeitsproblem. Geldstrafe bemisst sich nach Einkommen und Schwere der Tat. Wonach bemisst sich das Fahrverbot? Dem einen wäre es egal, weil er das Auto selten braucht, der andere würde zum Serientäter, weil ein Verstoß gegen das Verbot wiederum ein Delikt darstellt. Ein Richter mit Augenmaß müsste die Lebensumstände des Delinquenten erforschen. Viel Aufwand für wenig Ertrag.

Vor allem aber spiegelt der Vorschlag die übliche pädagogische Fehlannahme, junge Menschen beeindrucke, was ältere denken, dass es sie beeindruckt. Klar ist Mobilität wichtig, aber sie ist vielfältig geworden, und Krach und Öl wie aus Mantafahrertagen gehört auch nicht mehr unbedingt dazu. Das Fahrverbot wertet zudem ein Thema auf, das abgewertet gehört: Es sollte schließlich keine Strafe sein, Bus, Bahn oder Fahrrad zu nutzen – was es dann aber für die Betroffenen wäre.

Es gibt im Großen und Ganzen nur ein Argument für die neue Sanktion, und das ist, sie auszuprobieren. Wenn die Heranwachsenden aus Angst das Klauen und Prügeln lassen – der Union und ihrem steten Drängen wäre es zu danken. Wahrscheinlicher aber ist, dass die Gerichte ihre Klientel lieber wie bisher zur gemeinnützigen Arbeit schicken. Eine untote Idee der Rechtspolitik würde dann im Gesetzbuch ihren ewigen Frieden finden.

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