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Ein SPRUCH: Füller und Frevel

Papier ist ein Medium von gestern, klar. Aber wie ist es mit klassischen Schreibgeräten?

Papier ist ein Medium von gestern, klar. Aber wie ist es mit klassischen Schreibgeräten? Sie sind beliebt wie eh und je. 100 Millionen Euro ließen sich die Deutschen Kulis und Füller im vergangenen Jahr kosten. Ein Stift ist, online hin oder her, Ausweis von Bildung und Neugier, auch von Status und Lifestyle, man denke an die Umsätze der Luxusmarke Montblanc.

Ein Luxus, den auch Bundestagsabgeordnete schätzen. 2009, kurz vor den Wahlen, häuften sich amtliche Bestellungen von Montblanc-Edelfüllern aus dem hohen Haus. Am Ende orderten mehr als hundert Parlamentarier knapp 400 Stück für rund 70 000 Euro. Es schien, als sollten kurz vor möglichen Mandatsverlusten die Budgets geschröpft werden. Wer’s war, werden wir vorerst nicht erfahren. Am Donnerstag hat das Berlin- Brandenburger Oberverwaltungsgericht entschieden, der Bundestag dürfe Informationen dazu verweigern. Die Tintensünder bleiben anonym.

Die Richter fällten kein Urteil über den Anstand der Abgeordneten, der angesichts der Last-Minute-Order offenbar kurz in den Keller geschickt worden war. Es gibt auch kein Gesetz, dass den gläsernen Abgeordneten verlangt. Trotzdem errichtet das Urteil einen Schutzwall um das freie Mandat, den es nicht nötig hat.

Laut Gesetz haben Abgeordnete neben ihrem – eingerichteten – Büro einen Anspruch auf Bürobedarf als Teil ihrer Amtsausstattung, der Rahmen liegt bei 12 000 Euro jährlich. Wird er nicht ausgeschöpft, verfällt der Rest. Wer was bestellt hat, ist eine personenbezogene Information. Doch fragt sich, ob das Auskunftsinteresse derer, die diesen Rahmen bereitstellen – der Bürger – nicht höher zu bewerten ist. Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes und ihm damit verantwortlich. Das Gericht hat sie dieser Verantwortung entzogen.

Das Recht auf Auskunft hatte der Kläger auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützt, das Ausnahmen vorsieht, wenn die begehrten Informationen mit einem Mandat in Zusammenhang stehen. Doch wie soll dieser Zusammenhang aussehen? Alles, was die Bundestagsverwaltung macht und tut, steht irgendwie im Zusammenhang mit Mandaten. Soll sie, obwohl „nur“ eine Verwaltung, solche Daten stets verweigern dürfen?

Darum wird jetzt wohl vor dem Bundesverwaltungsgericht gestritten. Dabei hätte die Bundestagsverwaltung bei den Parlamentariern nur anzufragen brauchen, ob sie mit der Weitergabe der Bürobedarfsdaten einverstanden sind. Was soll so heilig und wichtig sein an Heftklammern und Klebezetteln? Wer dazu nichts sagen möchte, macht sich verdächtig. Alle anderen werden uns erklären, wie man es schaffen soll, in Zehnpersonenbüros mit hohem Teilzeitanteil 1000 Euro monatlich für Schreibwaren und Ähnliches auszugeben. Womöglich liegt hier der Kern des Problems.

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