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Ein SPRUCH: Schande über Moralisten

Bischöfe und Moraltheologen sind unter anderem dazu da, Bedenken vorzubringen, die andere nicht (mehr) haben. Insofern bereichern sie unsere Gesellschaft.

Bischöfe und Moraltheologen sind unter anderem dazu da, Bedenken vorzubringen, die andere nicht (mehr) haben. Insofern bereichern sie unsere Gesellschaft. So gehört etwa eine ausgreifende Pränataldiagnostik heute zum Standard unter Paaren, die guter Hoffnung sind. Moralisten beklagen das. Das neue, vereinfachte Testverfahren, das Embryonen mit Down-Syndrom als solche leichter ausweisen kann, ist für sie ein weiterer Schrecken. Behinderungen sind menschlich, sagen sie. Eine Gesellschaft, die gezielt gegen Behinderte vorgeht, sei unmenschlich. Mal abgesehen von ihrer Anwendung auf den Einzelfall – wer würde diesen Grundsätzen widersprechen?

Und doch schweigen die Bischöfe und Moraltheologen, wo sie reden müssten. In Deutschland ist Erwachsenen der Geschlechtsverkehr verboten, wenn die Gefahr genetisch erkrankter Nachkommen signifikant erhöht ist. Über dieses Verbot urteilt am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Es geht freilich nicht um irgendwelche Erwachsenen. Es geht um Bruder und Schwester. Der Beischlaf leiblicher Geschwister wird bei uns mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Unter den Nazis hieß das „Blutschande“. Sie haben das Delikt jedoch nicht erfunden. Inzest ist in Mitteleuropa seit 1400 Jahren strafbar.

Das Klägerpaar war 2008 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Verbot der „Blutschande“ ist verfassungskonform, auch wenn es nicht mehr so heißt und das Delikt milder bestraft wird als unter den Nazis. Das Urteil war trotzdem eine Fehlentscheidung. Wenn das Strafrecht dem Menschen seine Freiheit nimmt, ohne im Gegenzug wichtigste Güter zu schützen – ein Leben, eine Gesellschaft ohne Diebstahl, Korruption, Vergewaltigung –, ist das verfassungswidrig. Solche Güter sind beim Geschwisterinzest unter Volljährigen nicht erkennbar. Inzest unter Minderjährigen ist straflos. Das Strafgesetz ist also in Wahrheit ein Sittengesetz. Aber für unsere Sitten brauchen wir keine Gesetze. Die Natur sorgt dafür, dass diese Liebe selten ist. Und wenn es sie gibt, ist sie ein Akt einvernehmlicher Sexualität. Kein Opfer, kein Täter. Kein Schaden, nirgends.

Bleiben die Kinder. Die Chancen sind groß, dass sie behindert zur Welt kommen. Vier Kinder haben die Kläger, zwei sind krank. Die Moralischen unter uns müssten sie alle uneingeschränkt willkommen heißen. Ihre Behinderung dürfte kein Grund sein, die Liebe der Eltern zu bestrafen. Wir sind ja keine Nazis. Wir wollen keine Eugenik.

Trotzdem wird man Bischöfe und Moraltheologen, die sich für die Legalität des Geschwisterinzests starkmachen, mit der Lupe suchen müssen. Eine Strafvorschrift, die Behinderte diskriminiert, scheint ihnen egal. Ihnen geht es um die Sitten, nicht um die Moral und schon gar nicht um das Recht.

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