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Meinung: Ein vermessener Anspruch

„Kein Geld für Airport-Geschädigte“ vom 21. Juni Für die betroffenen Firmen ist es natürlich ärgerlich, dass die Eröffnung des Flughafens verschoben ist.

„Kein Geld für Airport-Geschädigte“

vom 21. Juni

Für die betroffenen Firmen ist es natürlich ärgerlich, dass die Eröffnung des Flughafens verschoben ist. Es handelt sich aber um Kaufleute, die im Vorfeld absichernde Vereinbarungen hätten treffen können.

Wir waren mit der Prüfung eines Vertrages für einen Mieter im Großflughafen (BER) beauftragt, haben ihn auf das Risiko einer möglichen verspäteten Eröffnung hingewiesen und ihm empfohlen, mit der Flughafengesellschaft für den Fall einer Verzögerung der Eröffnung von mehr als vier Wochen eine entsprechende Entschädigungszahlung zu vereinbaren.

Unser Mandant hat für diese rechtliche Prüfung der Vertragsunterlagen nicht unbeträchtliche Gebühren zahlen müssen. Der Ruf von Unternehmen, die im Vorfeld aber diese Kosten gescheut haben, nach der öffentlichen Hand, scheint mir daher unangemessen.

Wolfgang Mühlfriedel, Rechtsanwalt, Berlin-Schöneberg

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