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Eine Sache des Respekts: Kachelmann: Im Zweifel fürs Verfahren

Respekt ist eines der großen Worte dieser Tage, Respekt vor Ämtern, Präsidenten und Persönlichkeiten. Wie wäre es, zur Abwechslung, mal mit Respekt vor staatlichen Strafverfahren?

Auf einen evidenten Mangel daran verweisen die jüngeren und jüngsten Neuigkeiten zum Fall Kachelmann. An diesem Mann ist weder Interessantes noch Relevantes, er ist ein Fernsehgesicht und zu bedauern beziehungsweise vollständig zu rehabilitieren, sollte er unschuldig sein. Auch zu seinem angeblichen Opfer gibt es wenig mehr zu sagen, als dass ihm Mitgefühl gilt, sollte es tatsächlich Opfer geworden sein. Interessant, wenn nicht brisant ist allein die Frage, wie Behörden, Gerichte und Medien mit der prominenten Angelegenheit umgehen, welche Rolle Zweifel und Unschuldsvermutung spielen, ob möglich bleibt, was der amtliche Prozess leisten soll: Wahrheitsfindung. Wobei die Aufgaben klar verteilt sind. Behörden ermitteln, Gerichte beurteilen, Medien berichten.

Bei Kachelmann ist einiges ins Rutschen geraten. Kaum festgenommen, war er öffentliches Beutegut. Hier streute man Informationen, dort ließ man Bilder schießen. Eben noch der zottelige Sympath mit Wohnzimmerzugangslizenz, geriet der nunmehr Rasierte in den Ruch des Sonderlings mit schrägem Intimleben. Der Fall ist klar, Herr Kommissar: So einer zerrt eben auch einmal einen Rock zu viel herunter. Das war den Anwälten offenkundig zu viel, sie fütterten die Medien mit vorgeblich Entlastendem, die daraus willfährig die Geschichte des vom weiblichen Rachewahn Verfolgten strickten. Kachelmann muss raus!, lauteten die Kommentare sogar in seriösen Zeitungen. Der nächste Schritt wäre eine Volksabstimmung.

Gemach. Die Medien sollten nicht den Job der Gerichte machen. Beweiswürdigung ist Profiarbeit, und dass Menschen lügen können, wissen Richter auch. Die in Mannheim fühlen sich nun so unter Druck, dass sie wiederum weit mehr preisgeben, als sie müssten. Auch das verstellt den unbefangenen Gang in die Hauptverhandlung, jenen Ort, wo Zeugen und Gutachter sprechen und sich Richter und Zuschauer ein Bild machen können. Die – von allen Seiten – vorweggenommene öffentliche Beweiswürdigung tut dem Verfahren nicht gut. Anwälte müssen sich melden, wenn Skandalöses geschieht, und Medien müssen das kritisieren. Doch Skandalöses ist, soweit man hört und liest, noch nicht geschehen. Es gibt einen Verdächtigen und Richter, die sich mit ihm befassen. Mehr kann man nicht erwarten.

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