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Meinung: Einige sind auch heute noch gleicher

„Raus und rein“ vom 31. Mai Für Herrn von Klaeden wirken sich 18 Jahre als Abgeordneter des Bundestages und vier Jahre parallel als Parlamentarischer Staatssekretär versorgungstechnisch sehr positiv aus.

„Raus und rein“ vom 31. Mai

Für Herrn von Klaeden wirken sich 18 Jahre als Abgeordneter des Bundestages und vier Jahre parallel als Parlamentarischer Staatssekretär versorgungstechnisch sehr positiv aus. Dazu hat er noch eine Option auf 325 000 Euro Übergangsgeld für die nächsten zwei Jahre, falls er sich entscheiden sollte, diese Zeit für die Suche eines noch lukrativeren Jobs nutzen zu wollen. Die Pension für die Zeit als Abgeordneter wird ab dem 67. Lebensjahr in Höhe von 4500 Euro pro Monat gezahlt. Der Clou seiner Pensionsansprüche aber ist die Regelung, dass man nach zwei vollen Legislaturperioden als Bundestagsabgeordneter für jedes Jahr der Mitgliedschaft ein Jahr früher in Pension gehen kann und diese ohne Abzüge in Anspruch nehmen kann. Meine Frau hat 47 Jahre im Krankenhaus als Krankenschwester im Drei-Schicht-Dienst und längere Zeit als leitende Stationsschwester gearbeitet. Im vorigen Jahr ist sie mit 62 Lebensjahren vorzeitig in Rente gegangen mit den üblichen Abzügen unseres Rentenrechts. Auf die ungenügende Berücksichtigung der Lebensarbeitszeit beim Übergang in die Rente im gegenwärtigen Rentenrecht haben wir in Schreiben an mehrere Parteien und den Petitionsausschuss des Bundestages hingewiesen und es als soziale Ungerechtigkeit kritisiert. Letzen Monat erhielten wir eine Antwort vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Ein früherer abschlagsfreier Rentenbeginn ist aber nicht möglich, wenn die 45 Pflichtbeitragsjahre bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht werden. Maßgebend für diese Entscheidung ist, dass ein abschlagsfreier Rentenbeginn vor Vollendung des 65. Lebensjahres für besonders langjährig Versicherte mit der Zielsetzung eines höheren Renteneintrittsalters nicht vereinbar wäre … Denn es darf nicht übersehen werden, dass dann zuletzt die Gemeinschaft aller Beitragszahler eine erhebliche zusätzliche Finanzierungslast zu tragen hätte. Jeder vorzeitige Rentenbezug belastet die übrigen Mitglieder der Solidargemeinschaft.“

Wenn meine Frau für jedes Jahr ihrer Arbeit im Krankenhaus nur einen Monat vorzeitig in Rente ohne Abzüge hätte gehen können, wären wir beim Lesen dieses Artikels vielleicht nicht ganz so sauer gewesen. Aber wir sind ja alle gleich – nur einige sind auch heute noch gleicher vor dem deutschen Renten- und Pensionsrecht. Es hat uns auch nicht getröstet, dass Herr von Klaeden auf die 2971 Euro Pension für vier Jahre als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeskanzleramt nun doch verzichten will. Denn seine Versorgungsbezüge garantieren ihm, dass die Solidargemeinschaft verhindern wird, dass er mit dem Problem der Altersarmut konfrontiert wird.

Klaus-Dieter Busche,

Berlin-Lichtenberg

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