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Ein Zwischenruf zum …: … Fernsehen

Noch ein Tag im alten Jahr. Wie geht’s weiter?

Noch ein Tag im alten Jahr. Wie geht’s weiter? Üblicherweise wie bisher, nur beim Schreiben der neuen Jahreszahl stockt anfänglich der Schreibfluss ein wenig.

Schade, dass sich nicht mehr ereignet? Sachte. Es bleibt doch ohnehin nichts wie es ist.

Diesmal gibt es eine Fülle von staatlich beschlossenen Veränderungen, siebenundzwanzig an der Zahl, darunter auch höhere Beiträge zur Pflegeversicherung. Doch Geben und Nehmen sind in etwa ausgeglichen. Nur die Rundfunkgebühr fällt aus den Rahmen. Nicht der Höhe nach. Die bleibt unverändert bei 17,98 Euro monatlich; doch ab Januar wird nach einem neuen Prinzip kassiert. Die Gebühr wird nun pro Haushalt fällig, unabhängig von der Anzahl der Empfangsgeräte. Das hat den Vorteil, dass die Gesamtbeiträge jährlich mehr werden, denn die Zahl der deutschen Haushalte wächst. Und „Schwarzsehen“ zu Lasten der Ehrlichen, das war einmal. Doch wie fühlen sich hunderttausende bekennender Fernsehverweigerer? Nun, wie Menschen sich fühlen, die eine Rechnung bezahlen müssen, obwohl sie die „Ware“ nicht bestellt haben: Ausgeraubt.

Wer Zwangsabgaben verhängt, ist aber auch rechenschaftspflichtig, will er nicht als bloßer Abzocker gelten. Doch wer kontrolliert, ob die zwölf regionalen und bundesweiten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wirtschaftlich arbeiten? Veröffentlichte Haushalts- oder Wirtschaftspläne gibt es nicht. Alles wird intern geregelt. Rechnungshöfe haben nur begrenzte Kontrollbefugnisse und ihre Ergebnisse kennt die Öffentlichkeit auch nicht. Und lässt es sich mit der erteilten Lizenz zur Zwangsumlage nicht leicht in Saus und Braus leben? Warum Rücksicht nehmen auf die Pflicht zur Grundversorgung und zur Sparsamkeit? Millionenbeträge für Fußballspiele oder zur Finanzierung von privatrechtlichen Unternehmen einzelner Talkshow-Moderatoren? Kein Problem. Aber da gibt es doch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die lautet sinngemäß, dass Rundfunkteilnehmer nur soweit zur Zahlung der Gebühren verpflichtet seien, wie es zur Aufgabenerfüllung notwendig sei. Und wie viel das sei, können nicht allein die Sender bestimmen. Tun sie aber. A happy new view auf unsere teuren Anstalten.

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