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Embryonenschutz: Kinderwünsche, Ärztenöte

Für die meisten Menschen versteht es sich von selbst, dass sie gesunde Kinder haben wollen. Nicht immer entspricht die Natur diesem Wunsch. Das deutsche Gesetz zum Embryonenschutz ist veraltet – das zeigt ein Berliner Prozess.

Jetzt ist ein Arzt vor dem Berliner Landgericht freigesprochen worden, der ein wenig nachgeholfen hat, um Familien mithilfe einer künstlichen Befruchtung zu gesunden Kindern zu verhelfen. Er setzte drei Frauen, bei deren Schwangerschaften ein hohes Risiko für schwere genetische Defekte des Ungeborenen und damit für Fehl- und Totgeburten bestand, nur gesunde Embryonen ein; die geschädigten Embryonen ließ er dagegen absterben.

Es ist eine Interpretationsfrage, ob das deutsche Embryonenschutzgesetz eine solche Auswahl überhaupt zulässt. Nach der strengen Auslegung hätte der Arzt alle zuvor erzeugten Embryonen einsetzen müssen, um dann der Natur ihren Lauf zu lassen – oder nach einer Pränataldiagnostik im Mutterleib eine Abtreibung vorzunehmen. Frauen, in deren Familien schwere Erbkrankheiten vorkommen, mutet das Gesetz also eine Schwangerschaft auf Probe zu.

Die Abtreibung eines bereits entwickelten Embryos ist erlaubt, die Auswahl überlebensfähiger Embryonen im Vierzellstadium in der Petrischale dagegen fragwürdig oder verboten – dieser absurden Logik hat sich der Richter zum Glück verweigert. Der Fall zeigt überdeutlich, dass das 18 Jahre alte Embryonenschutzgesetz unklar und veraltet ist. Es sollte dringend überholt werden.

Das größte Problem: Nach der heute durch das Gesetz vorgegebenen Praxis werden in Deutschland bei der künstlichen Befruchtung zwei bis drei Embryonen eingepflanzt. Die Folge ist eine hohe Rate an Mehrlingsschwangerschaften. Sie sind eine Gefahr für Mutter und Kind.

Länder wie Schweden, Belgien oder Großbritannien zeigen, wie es geht. Dort können die Ärzte unter den in der Petrischale gezeugten Embryonen mit Hilfe einer mikroskopischen Analyse den entwicklungsfähigsten Keimling auswählen. Nur dieser wird eingesetzt. So bleibt die Chance für eine erfolgreiche Schwangerschaft erhalten. Zugleich sinkt das Risiko für eine riskante Schwangerschaft mit Zwillingen oder Drillingen drastisch.

Natürlich heißt das nicht, dass ein Vierzeller in der Petrischale vogelfrei ist. Auch ein solches mikroskopisches Leben ist menschliches Leben und hat Anrecht auf einen gewissen Schutz. Aber es kann nicht sein, dass dieser Schutz größer ist als der für einen Embryo im Mutterleib oder gar für die Mutter selbst.

Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber diese Verhältnisse ins Lot bringt. Wie groß die Chancen dafür sind, lässt sich im Moment schwer abschätzen. Kritiker werden, vielleicht mit dem Hinweis auf das „Dritte Reich“, auf Eugenik und Euthanasie, damit argumentieren, dass eine „Selektion“ oder „Bestenauslese“ unter den Embryonen abzulehnen sei. Aber darum geht es hier nicht. Sondern darum, dass Schaden von Mutter und Kind abgewendet wird.

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