zum Hauptinhalt

Meinung: Energiemarkt: Minister soll über Eon entscheiden

Für den Bundeswirtschaftsminister ist es völlig gleichgültig, wie er entscheidet - Ärger ist ihm sicher. Gibt der parteilose Ex-Manager die Übernahme der Ruhrgas durch Eon frei, werden ihn Wettbewerbspuristen prügeln.

Für den Bundeswirtschaftsminister ist es völlig gleichgültig, wie er entscheidet - Ärger ist ihm sicher. Gibt der parteilose Ex-Manager die Übernahme der Ruhrgas durch Eon frei, werden ihn Wettbewerbspuristen prügeln. Versagt er seine Genehmigung, wird es heißen, er wolle nach seiner Ministerzeit beim Eon-Konkurrenten RWE Karriere machen. Kartellamtspräsident Ulf Böge hat es da einfacher; er hält sich an den Wortlaut des Gesetzes und hat befunden, dass die Fusion des Energiekonzerns Eon mit dem Erdgasriesen Ruhrgas wettbewerbsrechtlich äußerst bedenklich und deshalb zu verbieten ist. Mit dem Antrag auf Ministererlaubnis geht Eon in die nächste Instanz - und die entscheidet nach gesamtwirtschaftlichen Kriterien. Der Fall zeigt das Dilemma des deutschen Wettbewerbsrechts. Das Kartellamt gründet seine Entscheidungen auf Marktanalysen. Spekulationen was in einigen Jahren sein könnte oder auch nicht, interessiert die Kartellwächter in Bonn nicht. Sie halten sich an Fakten. Das Gesetz ist bewusst so konstruiert worden, um politischen Einfluss zu verhindern. Doch die Märkte verändern sich immer schneller. Morgen kann die Entscheidung von gestern schon völlig unsinnig sein. Ein Fall fürs Lehrbuch ist die anfangs heftig umstrittene letzte Ministererlaubnis. Hätte Daimler-Benz 1989 nicht MBB übernommen, wäre Deutschland jetzt in der Luft- und Raumfahrt abgemeldet. Denn schon ein Jahrzehnt später spielt die Branche nur noch in der Weltliga. Nicht einmal der oberste Wettbewerbshüter Böge käme jetzt auf die Idee, die Konsolidierung dieser Industrie aufzuhalten.

fo

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false