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Ermittlungen gegen Kachelmann: Schweigepflicht

Wetter, Sex, Prominenz, Verbrechen. Fehlt eigentlich nur Fußball.

Wetter, Sex, Prominenz, Verbrechen. Fehlt eigentlich nur Fußball. Jörg Kachelmann, der Unternehmer und Moderator, ist Journalist genug, um zu wissen, dass der Vergewaltigungsverdacht gegen ihn nicht nur vor Staatsanwälten und Richtern, sondern auch in der Öffentlichkeit verhandelt wird. Erst recht, seit klar ist, dass er zunächst noch in U-Haft bleibt. Ein bekannter Mann, ein schwerer Vorwurf, ein neugieriges Publikum und Medien, die es zu bedienen verstehen. Muss man sich damit abfinden, dass es so ist? Wohl ja. Aber auch, wie es ist? Eher nein. Der Fall des wegen Kinderpornobesitzes angeklagten Politikers Jörg Tauss hat es gezeigt, jetzt kündigt es sich wieder an: Den Staatsanwälten fehlen klare Regeln für ihre Informationspolitik. Also machen sie sich selbst welche. Dazu gehört die wachsende Überzeugung, anderslautenden Darstellungen zu Schuldfragen öffentlich entgegentreten zu müssen. Über Kachelmann schwebt ein schlimmer Verdacht, das Verfahren kann seine Karriere zerstören und vielleicht noch mehr. Und er streitet die Tat ab. Ermittler müssen der Öffentlichkeit nicht aufnötigen, wie glaubwürdig ihre Zeugin ist, welche Beweise es noch gibt – und so die fragwürdige Vorabdiskussion um Schuld und Strafe vorantreiben. Ihr Verfahren und die Haft sind Vorwurf genug. neu

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