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Ersatzfreiheitsstrafen gelten wieder: Eingeknastet ohne Sinn und Zweck
Die coronabedingte Aussetzung der Ersatzfreiheitsstrafen ist vorbei. Um so mehr gilt: Kleinere Delikte müssen entkriminalisiert werden. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit.
Eine Kolumne von Max Tholl
Eine Ticketkontrolle ist eine Alltagssituation, die ärgerlich und teuer enden kann. Oder im Gefängnis. Anfang dieses Monats ist nämlich die coronabedingte Aussetzung der Ersatzfreiheitsstrafen abgelaufen. Diese Art der Inhaftierung betrifft Menschen, die wegen kleineren Delikten Geldstrafen zahlen müssen, dem aber nicht nachkommen (können).
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