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Beim Leistungsschutzrecht geht es vor allem darum, wie Suchmaschinen Textausschnitte anderer Seiten verwenden dürfen.

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Leistungsschutzrecht: Es geht nicht nur um Google

Das Leistungsschutzrecht ist beschlossen worden. Es soll kein Inkassoverfahren zugunsten darbender Verlage eröffnen, sondern eine Basis für faire Verhandlungen sein. Die hat es bisher nicht gegeben.

Rechtspolitische Debatten kennzeichnet häufiger ein auffallendes Missverhältnis zwischen der Heftigkeit des Streits und der Bedeutung des Ergebnisses, denn mehr als um tatsächliche Folgen wird um Prinzipien gerungen. So war es beispielsweise bei der Beschneidung, so wird es beim Adoptionsrecht in der Homo-Ehe sein. Und zwischendrin hat der Bundestag nun das Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen, ein Projekt, von dem man kurzzeitig annehmen musste, es gefährde die Freiheit des modernen Internetmenschen oder zumindest den Weltfrieden.

Tatsächlich wird nun den Verlegern – und ihren Journalisten – eine Chance eingeräumt, daran zu partizipieren, wie Google & Co mit ihren Produkten Geschäfte machen. So sollen sie mitverdienen dürfen, wenn die Suchmaschinen über ihre Ergebnisliste neben dem Herkunftslink Teile von Artikeln mitveröffentlichen, es geht um die sogenannten „Snippets“.

Ob und wie das funktioniert, bleibt freilich offen. In letzter Minute kam nun ein Kompromiss ins Gesetz, der dies wieder infrage zu stellen scheint. „Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ sollen von der Lizenzpflicht ausgenommen sein. Also die Google-Suchergebnisse? Der Internetriese freut sich schon.

Allerdings dreht sich nicht immer alles nur um Google. Das Gesetz soll schließlich auch noch sinnvoll sein, wenn irgendwann der nächste Super-Aggregator mit dem übernächsten Killer-Algorithmus den dann alten Monopolisten aus dem Wettbewerb wirft. Ein Gesetz soll optimalerweise stets moderner sein als der Gegenstand, den es reguliert. Etwas Unbestimmtheit gehört dazu, sonst klappt das nicht. Und Kritiker möchten hier auch zur Kenntnis nehmen, dass der Legislative ein Update ungleich schwerer fällt als dem Bürger mit seinem Breitband-Netzanschluss und dem bunten Strauß mobiler Endgeräte.

„Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ näher zu definieren, gehört wohl auch zu den eher kleineren Aufgaben einer in derlei Präzisierungen geübten Justiz. Wörter, Beispiel, diese, zum, wären. Und das hier ist ein kleinster Textausschnitt. Das Leistungsschutzrecht soll kein Inkassoverfahren zugunsten darbender Verlage eröffnen, sondern eine Basis für faire Verhandlungen sein. Die hat es bisher nicht gegeben.

Zugegeben, es muss nicht immer ein Gesetz sein, das solche Grundlagen schafft. In Frankreich zahlt Google direkt an die Verleger. Statt eines Gesetzes gibt es dort einen Vertrag. Das mag auch eine Lösung sein, und der Vorgang zeigt, dass hier keine deutschen Probleme verhandelt wurden. Doch wie zukunftstauglich das ist, wird man sehen. Es spricht einiges dafür, dass der hiesige Weg durchaus weiter führen kann. Heute brauchen wir Google und Google braucht uns. Morgen stehen sich vielleicht andere Partner gegenüber – mit ähnlichen Anliegen.

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