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Ethik-Unterricht: Grundkurs Grundgesetz

Ethik-Unterricht durch den Staat ist das falsche Mittel – warum nicht Verfassungskunde?

Von Caroline Fetscher

Ist die Hitze dieses Plebiszits erst einmal vorbei, wird man vielleicht darüber nachdenken, was das Ganze sollte. Mit Recht wird von allen Seiten gefragt, ob sich der Staat in der Schule auf die Seite einer Ideologie oder Religion schlagen darf. Erwarten sollten wir von ihm in der Tat etwas anderes. Etwas besseres.

Zum Unterrichtsfach „Ethik“ war es unter anderem gekommen, weil Lehrer und Eltern nach dem sogenannten Ehrenmord an einer Bewohnerin der Stadt Berlin durch deren Verwandte etwas Erschreckendes bemerkten. In vielen Klassenzimmern fand die Ermordung von Hatun Sürücü unter Schülerinnen und Schülern zustimmende Verteidiger. Das war keine klammheimliche, sondern offene Freude. Vor allem migrantische Mädchen und Jungen fanden an der Lynchjustiz einer Familie nichts zu bemängeln. Der Berliner Parlamentspräsident Walter Momper sagte es hier vor kurzem in einem Interview: Die Kinder und Jugendlichen standen nicht auf dem Boden der Verfassung, sie kannten nicht die Verbindlichkeit der Grundrechte. Statt aber – wie es logisch notwendig gewesen wäre – Verfassungskunde als Fach einzurichten, kam man auf die Ethik-Idee.

Dabei würde ein Grundkurs Grundgesetz exzellenten Stoff für alle ethischen, rechtlichen Debatten liefern und den Vorteil haben, dass keiner die Schule verlässt, ohne die Basis des gesellschaftlichen Vertrags und Vertragens zu kennen. Nehmen wir nur Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das ist die Melodie der Demokratie, die jedes Kind kennen sollte – aber auch fragen lernen darf: Was ist überhaupt Würde? Woher kommt der Begriff? Warum gibt es ein staatliches Gewaltmonopol?

Oder nehmen wir Artikel 3: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Was bedeutet „gleich“? Sind Frauen nicht von Natur aus anders als Männer, schöne oder kluge Leute nicht mehr wert als andere? Wie kam es zum Gedanken der Gleichheit? Oder Artikel 5: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Wie weit darf das eigentlich gehen? Gibt es da Grenzen? Wo verlaufen die?

Menschenrechte, Gleichberechtigung – all das sind Quellen normativer Deutung, die eine lange historische, philosophische, moralische Geschichte haben. Mit guten Gründen stehen sie in unserer Verfassung, die dieses Jahr 60 wird und Lehren aus der Brutalität eines Unrechtsregimes gezogen hat. Kindgerecht aufbereitet, kann auch ein Zehnjähriger das verstehen.

Auswendig und inwendig erlernt und durch Diskussion und Abwägung gefestigt, wären hier wirksame Inhalte zu vermitteln. „Ethik“ lässt Auslegungen in viele Richtungen zu, rigide oder schwammige. Die Verfassung dagegen ist ein glasklarer Text, den wir nicht genug schätzen können. Im Laufe der Schulzeit entstünde dann die Erkenntnis, und im guten Fall auch die emotionale Aussage: „Darauf stehen wir.“

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