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EuGH-Urteil zum Bleiberecht: Kein Zurück mehr

Auch junge Schulschwänzer, Bildungsversager, ja sogar Kriminelle dürfen in Deutschland bleiben – sie müssen sich nur ein paar Jahre lang völlig legal hier aufgehalten haben. Ein Satz, in dem sich das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zusammenfassen lässt und der wie geschaffen scheint, jedes NPD-Plakat zu schmücken.

Auch junge Schulschwänzer, Bildungsversager, ja sogar Kriminelle dürfen in Deutschland bleiben – sie müssen sich nur ein paar Jahre lang völlig legal hier aufgehalten haben. Ein Satz, in dem sich das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zusammenfassen lässt und der wie geschaffen scheint, jedes NPD-Plakat zu schmücken. Die Wirklichkeit ist wie immer etwas anders: Auch wer einen türkischen Pass hat und die Schule schwänzt oder Autos knackt, wird dafür hoffentlich zur Rechenschaft gezogen. Aber er steht nicht mehr unter einem Sonderrecht, das für seine deutschen Klassenkameraden nie gelten könnte: Er kann nicht damit bedroht werden, dass er – zurück? – in die Türkei muss, die seinen Großeltern, vielleicht den Eltern noch Heimat war, mit der aber nun gar nichts mehr zu tun hat, wer sein Leben in Berlin oder München verbracht hat. Es ist gut, dass die Luxemburger Richter verhindern, dass in Deutschland entstandene Probleme hinten weit in der Türkei entsorgt werden. Wenn der Luxemburger Spruch ordentlich in deutsches Recht umgesetzt wird, ist das auch ein wichtiges Integrationssignal. Egal, was einer oder eine tut: Man muss sie dafür nicht mögen, aber sie sind immer noch Teil dieser Gesellschaft. ade

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