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Meinung: Explosive Details

EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ZUM BOMBODROM

Große Pläne scheitern oft an tückischen kleinen Details. Nun ist das BundeswehrGroßprojekt „Bombodrom“ noch keineswegs gescheitert. Das Verwaltungsgericht Potsdam ist nur vorläufig zu dem Schluss gekommen, dass eventuelle Wegerechte der Anlieger-Gemeinde Schweinrich in der Wittstocker Heide bis zur Klärung in der Sache schwerer wiegen als das Interesse der Militärs an raschem Manöverbeginn auf dem einzigen deutschen Truppenübungsplatz, der für diese Art von Luftmanövern vorgesehen ist. Eine einstweilige Verfügung also, kein Urteil, nicht einmal ein Vor-Urteil in der Sache, auch wenn die vorläufigen Sieger es am liebsten so lesen möchten. In derlei Eilverfahren wird geprüft, ob die Klage offensichtlicher Unfug ist – das ist sie also offensichtlich nicht –, und abgewogen, welcher von beiden Seiten eher zuzumuten ist, zeitweilig auf das zu verzichten, was sie für ihr gutes Recht hält. Gut möglich, dass die Gerichte am Ende dem Verteidigungsminister doch Recht geben. Aber es gibt eben auch etliche Beispiele für Großprojekte, die gescheitert sind wegen tückischer Details. bib

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