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Meinung: Gentechnik: Ethik im Experiment

Es geht ums Ganze: um das "ethische Selbstverständnis unserer Gattung", wie der Philosoph Jürgen Habermas sagt. Noch vor wenigen Jahren klang das Wort "Klonen" wie ein Scherzwort - und nun verkündet der italienische Fortpflanzungsexperte Severino Antinori bei einem Kongress in Washington, er werde noch dieses Jahr beginnen, das genetische Duplikat eines Menschen zu züchten.

Es geht ums Ganze: um das "ethische Selbstverständnis unserer Gattung", wie der Philosoph Jürgen Habermas sagt. Noch vor wenigen Jahren klang das Wort "Klonen" wie ein Scherzwort - und nun verkündet der italienische Fortpflanzungsexperte Severino Antinori bei einem Kongress in Washington, er werde noch dieses Jahr beginnen, das genetische Duplikat eines Menschen zu züchten. Selbst für die meisten Wissenschaftler klingt das eher nach Doktor Frankenstein, doch die Öffentlichkeit staunt. Und erschrickt.

Zum Thema Online Spezial: Die Debatte um die Gentechnik Anfang des Jahres hat das britische Parlament ein Gesetz gebilligt, das die medizinische Forschung an frühen Embryonen und dazu das so genannte therapeutische Klonen embryonaler Zellen erlaubt. Das erschien vielen als Dammbruch. In Deutschland ist die bio-politische Debatte dann spätestens seit der Rede des Bundespräsidenten über eine moralische Selbstkontrolle und Selbstbeschränkung der Naturwissenschaften zum gesellschaftlichen Thema geworden. Plötzlich gibt es viele prominente Antagonisten, vom fortschrittsfreudigen Kanzler und dem kirchlich-wertkonservativen Präsidenten bis zu den heftig streitenden Granden der Natur- und Geisteswissenschaften. Auch in seriösen Medien ist jetzt vom "Glaubenskrieg" die Rede. Tatsächlich wächst bei vielen Menschen, trotz aller Hoffnung auf medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritt, die Sorge, dass es durch die Gentechnik zu irreversiblen Eingriffen in die menschliche Natur kommen könnte: dass die Evolution zur Manipulation wird. Bei diesem Unbehagen aber ist einer in ihren vielfältigen Strömungen eher säkular orientierten Gesellschaft mit Glaubenskriegen wenig geholfen.

Es gibt ja, von Europa bis Amerika, zumindest eine weitgehende Übereinstimmung zwischen Wissenschaften, ethisch-juristischen Grundüberzeugungen und der Politik. Sie betrifft die Ächtung des reproduktiven Klonens. Versuche, genetische Doppelgänger zu züchten, wären (wie beim berühmten Schaf Dolly) allenfalls um den Preis vieler missgebildeter, als "Fehlschläge" dann zu vernichtender Embryonen möglich. Vor allem aber stellt der Klon unsere Vorstellung von personaler Identität und damit den menschlichen Subjekt-Begriff in Frage - bis hin zur Auflösung sogar einer (straf)rechtlichen Verantwortung.

Schwerer schon fällt es, eine eindeutige moralische und juristische Grenze zu ziehen, wenn um die Forschung an embryonalen Stammzellen gestritten wird. Auch wer sich von dieser Forschung irgendwann Hilfe bei der Heilung von Krebs, Aids oder Parkinson erhofft, wird den frühen Embryo in der Petrischale, diese mikroskopische Winzigkeit einer verschmolzenen Samen- und Eizelle, nicht nur als Biomasse und Zellhaufen betrachten dürfen. Hier ist menschliches Leben bereits angelegt. Aber entspricht es einem verbreiteten Rechtsgefühl, wenn schon vor der Einnistung der befruchteten Einzelle und einer (geschlechtlichen) Individuation der Menschenwürde-Satz jegliche Rechtsgüterabwägung verbietet? Mediziner und Bio-Wissenschaftler verweisen darauf, dass auch bei der erlaubten künstlichen Befruchtung überzählige Embryonen entstehen; zudem werden frühe Embryonen tagtäglich bei der Empfängnisverhütung durch die Spirale vernichtet. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, die jegliche embryonale Stammzellen-Forschung mit dem Argument des Lebensschutzes ablehnt, muss hier zweierlei Recht einräumen. Doch dieses Dilemma bereitet, allen Skrupeln zum Trotz, den Boden auch einer doppelten Moral.

Noch problematischer erscheint eine völlige Ächtung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Eltern würde so zugemutet werden, nach einer künstlichen Befruchtung eventuell einen missgebildeten Embryo in den Mutterleib zu nehmen, wo das Baby dann nach einer pränatalen Diagnostik unterm Freibrief der medizinischen Indikation sehr spät noch abgetrieben werden dürfte. Dies alles zeigt, dass das deutsche Embryonenschutzgesetz des Überdenkens bedarf. Der vom Kanzler einberufene Ethikrat und die Enquetekommission des Bundestags ringen nun um Empfehlungen. Es geht um ein Bild von uns selbst - und um jene Rechtssicherheit, die durch größtmögliche Klarheit auch Glaubenskriege im Rechtsfrieden enden lässt.

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