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Böse Unterstellung oder freie Meinungsäußerung?

© dpa

Gerhard Schröder verliert gegen "Bild": Wenn Kanzler zu viel klagen

Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist richtig. Ein Politiker im politischen Meinungsstreit muss weit mehr aushalten können als andere. Diesmal ging es um Gerhard Schröder und dessen Engagement bei Gazprom.

Gerhard Schröder, der Agendakanzler, war auch ein Klagekanzler. Der von Tag eins seiner Amtszeit als „Birne“ verspottete Helmut Kohl hatte ein entspanntes Verhältnis zur Presse, nämlich keines. Schröder dagegen, der angetreten war, mit „Bild“, „BamS“ und Glotze zu regieren, begriff sich als Medienkanzler. Er bot Fläche und nutzte die Projektionen. Vielleicht war Kohl klüger.

Schröder war durch seine Objektwerdung empfindlich geworden. Also korrigierte er. Er klagte, als es hieß, er färbe sich die Haare. Er meinte im Ernst, damit stünde und fiele seine Glaubwürdigkeit. Er klagte, als ihm ein Beifahrerplatz bei Margot Käßmanns Rotlichtfahrt angedichtet wurde. Und er klagte, als der damalige Vize-Fraktionschef der FDP im Dezember 2005 via „Bild“ über seine Motive spekulierte, mit Blick auf einen Gazprom-Posten das Parlament aufgelöst zu haben: „Wollte Schröder sein Amt loswerden, weil ihm lukrative Jobs zugesagt waren? Hatte er persönliche Motive, als er in politisch aussichtsloser Lage Neuwahlen herbeiführte?“

Diesen Quatsch untersuchten deutsche Richter auf die Frage, ob es sich um zulässige „Verdachtsberichterstattung“ handele. Antwort: Nein. Dafür hätte man auch Entlastendes recherchieren müssen. Schröder gewann. Erst jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Fall vom Kopf auf die Füße gestellt. Er rügte eine Verletzung der Meinungsfreiheit und verurteilte die Bundesrepublik zum Schadenersatz.

Recht so, es ist eine überfällige Klarstellung. Ein Politiker im politischen Meinungsstreit muss weit mehr aushalten können als andere. Von der Presse kann und darf nicht erwartet werden, jede Politikeräußerung über einen anderen Politiker zunächst einem Faktencheck zu unterziehen, so die Richter. Sie würdigten die Politikerworte so, wie sie gemeint waren. Als Kritik, nicht als Unterstellung.

Ein guter Spruch zur richtigen Zeit, in der für Politiker wie Christian Wulff, Peer Steinbrück oder Norbert Lammert „die Medien“ schuld und schlecht sind. Verändert haben sich jedoch vor allem die Politiker. Sie erwarten, behandelt zu werden wie andere Bürger auch. Mit demselben Respekt vor Lebensleistung und Privatsphäre und dem Anspruch, spätestens mit der Amtsniederlegung in Ruhe gelassen zu werden. Sie wollen nicht mehr Volksvertreter sein, sie wollen Volk sein. Ihnen ist die Demokratie buchstäblich zu Kopf gestiegen.

Doch sind und bleiben Politiker Herrscher. Sie üben Macht aus und haben aufgrund ihrer herausgehobenen Stellung jedes Misstrauen verdient. Daran erinnert der Menschenrechtsgerichtshof, und er erinnert auch an Christian Wulff, der damals, ebenfalls über „Bild“, den Korruptionsverdacht gegen Schröder schürte. Die große Koalition des Jammerns und Klagens, sie ist eine Koalition der Heuchler.

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