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Barbara John, Tagesspiegel-Kolumnistin und frühere Ausländer-Beauftragte des Berliner Senats.

© dpa

Ein Zwischenruf zum Alter: Gerontokratie ist keine Gefahr

Deutschland wird älter, die Alten dürfen aber nicht mehr antreten: Die Höchstaltersgrenzen gehören abgeschafft!

Petra Roth, geboren 1944 und von 1995 bis 2011 bundesweit bekannte Oberbürgermeisterin von Frankfurt am Main, gab das Amt nach siebzehnjähriger Tätigkeit auf, auch weil eine erneute Kandidatur nach den damals geltenden Altersregeln nicht mehr möglich war. Bürgermeisterkandidaten dürfen in fast allen Bundesländern am Wahltag nicht älter als 65 Jahre sein. (In Berlin gibt es keine Altersgrenze.) Die seit wenigen Tagen regierende schwarz-grüne Koalition in Hessen hat damit Schluss gemacht. Frau Roth könnte theoretisch zum nächsten Wahltermin wieder antreten. Lust dazu verspüre sie aber nicht, ließ sie allerdings schon verlauten. Sind wir dabei – Bayern wird 2020 das Höchstalter für Wahlämter auf 67 heraufsetzen – aus Deutschland ein demokratisch gewähltes Altersheim zu machen? Werden nun auch noch massenweise politische Ämter von der Rentnergeneration dominiert? Mitnichten. Zwar sind 21 Prozent der Wähler älter als 65 Jahre. Eine so große Gruppe könnte, wenn sie wollte, viele ältere Kandidaten in Spitzenämter wählen. Genau das haben diese Jahrgänge aber nicht im Sinn, sonst wäre der Bundestag altersmäßig ganz anders zusammengesetzt. Für diese Kandidaturen gab es nämlich noch nie Altershöchstgrenzen, auch nicht für Landtage. Dennoch ist nur ein Prozent der mehr als 631 Bundestagsabgeordneten älter als 70 Jahre. Von Gerontokratie kann also keine Rede sein. Warum dann das Höchstalter für Wahlämter heraufsetzen oder ganz abschaffen? Älteren Wählern und Kandidaten scheinen die Grenzen ja schnuppe zu sein. Sollte nicht doch mit 67 Jahren endgültig Schluss sein?

Lassen wir Konrad Adenauer, der mit 73 Jahren erstmals und mit 85 zum dritten Mal zum Kanzler gewählt wurde, als Nachkriegsausnahmeerscheinung mal außen vor. Doch wenn 65 Jahre später weiterhin falsche, überholte Altersbilder mithilfe gesetzlich festgeschriebener Altersgrenzen verbreitet werden, macht das stutzig. Ältere sind fit fürs Ehrenamt, aber zu gebrechlich fürs bezahlte Wahlamt? Gedankenlosigkeit? Absicht? Das hält Konkurrenten vom Leib! In jedem Fall: Die einschlägigen Höchstaltersgrenzen sind Fälle mit staatlicher Lizenz zur lupenreinen Altersdiskriminierung.

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