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Hartz-IV-Mieten: Angst vor Klagen

Manchmal ist der Name Programm. „Wohnaufwendungenverordnung“ heißt das neue Regelwerk, mit dem der Senat die Kostenübernahme von Hartz-IV-Mieten in den Griff bekommen möchte.

Manchmal ist der Name Programm. „Wohnaufwendungenverordnung“ heißt das neue Regelwerk, mit dem der Senat die Kostenübernahme von Hartz-IV-Mieten in den Griff bekommen möchte. Tatsächlich, das klingt nicht nur nach einem Bürokratiemonstrum und nach schwer verständlichen Vorschriften; die Verordnung schafft es, die vorherigen Regelungen sogar noch an Kompliziertheit zu übertreffen. Dabei ist auch jetzt schon das gesamte Paragrafenwerk undurchschaubar genug. Hartleibig ignorierte der Senat erst lange Zeit die Unzulänglichkeit und die Rechtswidrigkeit der alten Regelung, dann präsentierte er eine Neufassung, bei der die Jobcenter-Kunden noch mehr Angaben machen und diese auch belegen müssen. Und die Beschäftigten im Jobcenter müssen daraus die richtigen Schlüsse ziehen und die passenden Mietgrenzwerte berechnen. Das fiel ihnen auch bei einfacheren Vorschriften in der Vergangenheit oft genug schon schwer, die Fehlerhaftigkeit von Bescheiden ist seit jeher hoch. Nicht nur Sozialrichter fürchten sich vor langen Bearbeitungszeiten und weiteren Klagen. Das Gericht muss dann wieder korrigieren, was die Politik versäumt hat. Man hätte sich doch sehr gewünscht, dass im achten Hartz-IV-Jahr endlich Rechtssicherheit einzieht. sik

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