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Hartz-IV-Sätze: Mehr Urteilsbedarf

Ernsthaft wundern darf man sich nicht, dass wieder einmal die Karlsruher Richter über die Rechtmäßigkeit der Hartz IV-Regelsätze entscheiden sollen. Monatelang hatten die schwarz-gelbe Bundesregierung und die Sozialdemokraten 2011 um die Neuregelung der staatlichen Leistungen gefeilscht.

Ernsthaft wundern darf man sich nicht, dass wieder einmal die Karlsruher Richter über die Rechtmäßigkeit der Hartz IV-Regelsätze entscheiden sollen. Monatelang hatten die schwarz-gelbe Bundesregierung und die Sozialdemokraten 2011 um die Neuregelung der staatlichen Leistungen gefeilscht. Als die neuen Sätze schließlich beschlossen wurden, konnten schon arge Zweifel daran aufkommen, dass die Kriterien der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit der Bedarfskalkulation erfüllt waren. Diese hatte nämlich das Bundesverfassungsgericht in seinem ersten Urteil im Jahr zuvor gefordert. Sozialverbände, Linkspartei und Grüne liefen sofort Sturm gegen die Berechnungen und ihre Grundlagen. Es war im Wesentlichen bei den alten Sätzen ohne eine substanzielle Erhöhung geblieben. Klagen waren schnell allerorten anhängig. So war es nur eine Frage der Zeit, wann das Thema erneut beim Bundesverfassungsgericht landen würde. Ob dieses aber zu mehr Leistungen für die 6,2 Millionen Hartz-IV-Empfänger führt, ist alles andere als sicher. Gerade die Frage, wie viel Geld die denn brauchen, haben die Richter auch vor zwei Jahren nicht beantwortet. sik

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