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Meinung: Hausdurchsuchungen: Einen Riegel vorgeschoben

Kleiner Witz unter Polizeikollegen: Wie stellt man vor Durchsuchung einer Wohnung fest, ob "Gefahr im Verzug" ist? Man klingelt und fragt, ob man rein darf.

Kleiner Witz unter Polizeikollegen: Wie stellt man vor Durchsuchung einer Wohnung fest, ob "Gefahr im Verzug" ist? Man klingelt und fragt, ob man rein darf. Wenn nicht, hat jemand was zu verbergen. Dann ist "Gefahr im Verzug". Das illustriert, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mit dieser Maßnahme umgegangen sind. Bislang. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht dieser Praxis buchstäblich einen Riegel vorgeschoben. Die Durchsuchung ohne richterliche Anordnung hat die Ausnahme zu sein. So steht es zwar auch im Gesetz, aber im Laufe der Jahre ist die Ausnahme zur Regel geworden. Ungewöhnlich deutlich wendet sich Karlsruhe nun an die Behörden: Sie sollen sicherstellen, dass Ermittlungsrichter jederzeit erreichbar sind. Das Urteil stellt auch wieder mehr Gleichgewicht her. Denn während der Gesetzgeber vor dem Abhören in Wohnungen höchste Hürden errichtet, hat er schweigend mitangesehen, wie die Strafverfolger ihr Durchsuchungsrecht Schritt für Schritt überdehnten. Dabei geht es um dasselbe Grundrecht. Das Eingreifen des Verfassungsgerichts war also nötig. Trotzdem sollte man sich keinen Illusionen hingeben. Selbst die höchstrichterliche Anordnung, Privatsphäre mehr zu achten, wird in der Polizei nicht gleich einen Bewusstseinswandel auslösen. Die Behörden wissen: So lange die aufgefundenen Beweise in einem Gerichtsverfahren verwertet werden dürfen, lohnt die Durchsuchung. Selbst wenn sie rechtswidrig ist.

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